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Auszug - Bebauungsplan Nr. 83 "Südlicher Lübscher Mühlenberg", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0876/13 Bebauungsplan Nr. 83 "Südlicher Lübscher Mühlenberg",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Frau Weise erklärt, dass heute der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 83 „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ vorbereitet werden soll.

 

Herr Nagel erläutert anhand einer Präsentation den bisherigen Ablauf der Planung.

 

Herr Hinz (Wasser- und Verkehrs-Kontor) erläutert anhand einer Präsentation das Verkehrs-

und das Schallgutachten und beantwortet die Fragen zu verkehrstechnischen Details.

 

Herr Willy Heckel (Am Kasbern Rehm 24) und Frau Sandra Reil (Am Kasbern Rehm) sind der Auffassung, dass die Verkehrsbelastung auf dem Ostring größer ist, als die von Herrn Hinz vorgestellten Zahlen und verweisen dazu auf eine Verkehrszählung und Prognose aus dem Jahr 2005.

 

Herr Hinz antwortet, dass es eine neue Verkehrszählung aus dem Jahr 2012 gäbe, nach der sich die damaligen Prognosen nicht bestätigt hätten. Für Teilbereiche des B-Planes Nr. 83 müssten jedoch  passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden.

 

 

Herr Krohn und Frau Giszas erklären, dass man auch Lärmschutzmaßnahmen für die Häuser Am Kasbern Rehm in Betracht ziehen müsse, auch wenn diese außerhalb des Plangebietes für den B-Plan Nr. 83 liegen.

 

Herr Hinz entgegnet, dass eine bloße Verkehrszunahme keine rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen darstelle.

 

Herr Dalke schlägt vor, die Geschwindigkeit auf dem Ostring auf Tempo 30 zu beschränken, um dadurch den Lärm zu reduzieren.

 

Herr Nagel erläutert das städtebauliche Konzept für die geplante Bebauung und die daraus abgeleiteten Festsetzungen des Bebauungsplanes: Es wird eine Fläche von ca. 17 ha überplant, davon ca. 2 ha für die Regenrückhaltung. Auf den übrigen Flächen sind ca. 150 Wohnungen in Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen, außerdem ca. 50 WE im Geschosswohnungsbau und in besonderen Wohnformen (z.B. Seniorenwohnanlage oder Generationen übergreifendes Wohnen). Für die geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft sind ca. 3 ha Ausgleichsfläche erforderlich, davon sollen 2 ha im Plangebiet und 1,2 ha nördlich davon entlang der Stadtgrenze realisiert werden. In den Baugebieten werden die Blickachsen aus den West-Ost verlaufenden Straßen in die freie Landschaft freigehalten. Fast alle Gebäude können so ausgerichtet werden, dass Dachflächen nach Süden zeigen, so dass die Sonnenenergie mittels Fotovoltaik-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen genutzt werden kann. Östlich der Nord-Süd verlaufenden Haupterschließungsstraße ist eine lockere Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen, westlich dieser Haupterschließungsstraße eine dichtere Bebauung, im Eingangsbereich zu dem Baugebiet (in Verlängerung der Kirchhofsallee) und am Ostring ist sogar eine Zweigeschossigkeit zwingend festgesetzt. Aufgrund der neuen Verkehrszählungen ist der ursprünglich angedachte Lärmschutzwall verzichtbar, stattdessen kann hier eine Parkanlage gestaltet werden, die den erforderlichen Abstand zwischen der Straße und dem Wohngebiet sicherstellt und dieses durch Eingrünung abschirmt.

 

Herr Reichert weist auf Ziff. 1.1 der textlichen Festsetzungen hin, wonach gewerbliche Nutzungen in Teilen des Baugebietes zulässig sind. Er erinnert daran, dass gewerbliche Nutzungen ursprünglich ausgeschlossen werden sollten.

 

Frau Weise antwortet, dass die Erdgeschosse im Eingangsbereich des Baugebietes für eine Wohnnutzung relativ unattraktiv sind und dass der Seniorenbeirat und weitere Bürger im Rahmen des Workshops eine wohnortnahe Versorgung mit Dienstleistungen gefordert haben. Daher wurde die textliche Festsetzung aufgenommen, dass in bestimmten Baugebieten (WA-1) Betriebe des Beherbergungsbetriebes, nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen allgemein zulässig sind und in diesen Gebieten die Wohnnutzung im Erdgeschoss auf maximal 50% der Grundfläche beschränkt wird.

 

Herr Nagel ergänzt, dass aufgrund der WA-Festsetzung lediglich solche Einrichtungen zulässig sind, die der Versorgung des Gebietes dienen.

 

Auch Frau Giszas und Herr Weber halten diese Festsetzung für sinnvoll, sie bitten jedoch darum, künftig vor Abweichungen von bestehenden Beschlüssen informiert zu werden.

 

Herr Brodowski lässt darüber abstimmen, ob diese Festsetzungen zur Art der Nutzung beibehalten werden sollen. 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

 

Herr Nagel erläutert die festgesetzten Geschossigkeiten, Firsthöhen, Baulinien/Baugrenzen sowie die öffentlichen und privaten Grünflächen.

 

Auf die Frage von Herrn Krohn, in welchen Baugebieten sozialer Wohnungsbau möglich sei, erläutert Herr Nagel die entsprechenden Flächen im Bebauungsplan.

 

Auf die Frage von Frau Disselhoff, wie die Stadt sicherstellen könne, dass hier auch preisgünstiger Wohnraum angeboten werde, antwortet Herr Nagel, dass dies im Bebauungsplan nicht geregelt werden könne.

 

Herr Nagel erläutert die textlichen Festsetzungen.

 

Herr Weber spricht sich dafür aus, im gesamten Plangebiet keine Flachdächer zuzulassen, sondern eine Dachneigung von mindestens 25° vorzuschreiben.

 

Herr Brodowski lässt über diesen Vorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 1              Enthaltung: 0

 

Frau Clarus fragt, wer für die Pflege der öffentlichen Grünflächen zuständig sei.

 

Frau Weise antwortet, dass in dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer festgesetzt werde, dass dieser die Grünflächen anlege und gestalte, für die spätere Pflege sei die Stadt zuständig.

 

Herr Brodowski verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der Änderung, die sich aus der Abwägung über den Vorschlag von Herrn Weber (mind. 25° Dachneigung) ergibt und lässt darüber abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet Südlicher Lübscher Mühlenbergund die Begründung werden mit der folgenden Änderung gebilligt:

In den Baugebieten, in denen bisher keine Dachneigung festgesetzt ist, ist eine Dachneigung von mind. 25° festzusetzen.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0