Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Unter dem Punkt „Projekte“ berichtet Herr Dr. Jahn gewöhnlich über den aktuellen Stand verschiedener Projekte. Er weist darauf hin, dass in dieser Stadtwerkausschusssitzung der Schwerpunkt auf Projekte im weiteren Sinne liegen solle. Vorgesehen sind Berichte zum Masterplan Netze 2036, zu den Cyberschutzmaßnahmen der Stadtwerke Neustadt in Holstein sowie abschließend zur Kundenbefragung 2026.
Herr Dr. Jahn übergibt das Wort an Frau Schmölcke, Leiterin Technischer Service, die in Vertretung von Herrn Krohne den Masterplan Netze 2036 vorstellt.
Frau Schmölcke erläutert, dass es sich beim Masterplan Netze 2036 um die Sanierungsstrategie für die Netze im Zeitraum 2026 bis 2036 handele. Diese wurde gemeinsam mit der Stadt Neustadt in Holstein, insbesondere dem Bauamt, erarbeitet und abgestimmt. Der Masterplan hat den Bearbeitungsstand Juli 2026. Sie weist darauf hin, dass der Masterplan regelmäßig fortgeschrieben wird, da sich durch neue Informationen (z.B. aus der Kamerabefahrung des Schmutzwassernetzes) zu einzelnen Vorhaben die Planungsgrundlagen verändern könne.
Zu Beginn stellt Frau Schmölcke die Ausgangslage und den bestehenden Handlungsbedarf dar. Die verschiedenen Infrastrukturen im Straßenraum unterliegen einer parallelen Alterung. Dadurch besteht in mehreren Sparten gleichzeitig Sanierungsbedarf, insbesondere bei Schmutz- und Regenwasser, Trinkwasser, Mittelspannung und Straßenoberfläche. Da sich die Infrastrukturen im selben Straßenraum befinden, können nicht abgestimmte Einzelmaßnahmen zu wiederholten Aufgrabungen und damit zu vermeidbaren Kosten führen.
Anhand der jeweiligen Netzlängen stellt Frau Schmölcke den bestehenden Sanierungsbedarf dar und erläutert anschließend das analytische Vorgehen. Die einzelnen Netze werden anhand unterschiedlicher Zustandskriterien bewertet. Für das Abwassernetz mit Schmutz- und Regenwasser, das Trinkwassernetz, das Mittelspannungsnetz, das Fernwärmenetz und das Straßennetz bestehen jeweils eigene Fachstrategien. Der Masterplan Netze führt diese Strategien zu einem gemeinsamen, straßenzugbezogenen Investitionsprogramm zusammen. Die Niederspannung und das Gasnetz sind derzeit nicht Bestandteil des Masterplans.
Als maßgebliche Prämissen des Masterplans nennt Frau Schmölcke die Versorgungssicherheit sowie die spartenübergreifende Koordination. Im Abwasser bestimmen insbesondere die Zustandsklassen 0 und 1 die Priorisierung. Beim Trinkwasser soll das Risiko gemäß den einschlägigen DVGW-Kriterien unterhalb der Schwelle „mittel“ gehalten werden. Für die Niederspannung soll eine N-1-Sicherheit gewährleistet werden.
Aus diesen Prämissen lässt sich ableiten, welche Maßnahmen prioritär umgesetzt werden, wann deren Umsetzung erfolgen soll und welche Maßnahmen aufgrund ihrer Lage im Straßenraum miteinander gebündelt werden können. Beide Prämissen bestimmen damit gemeinsam, welche Maßnahme wann und in welchem Maßnahmenbündel umgesetzt werde.
Am Beispiel des Schmutzwassernetzes erläutert Frau Schmölcke anschließend die Auswirkungen unterschiedlicher Investitionsbudgets auf die langfristige Netzentwicklung. Dabei wird insbesondere betrachtet, welche Auswirkungen ein jährliches Investitionsvolumen von rund 2 Mio. Euro auf den langfristigen Netzzustand hat. Die Stadtwerke Neustadt in Holstein haben hierfür die sogenannte Strategie „Budget halten“ zugrunde gelegt. Bei diesem Investitionsvolumen kann der Netzzustand bis etwa 2040 relativ konstant gehalten werden. Ab etwa 2045 ist jedoch eine deutliche Zunahme der Zustandsklasse 0 zu erkennen.
Demgegenüber stellt Frau Schmölcke die Auswirkungen eines Investitionsbudgets von 4 Mio. Euro auf den Abwassernetzes dar. Bei diesem Investitionsniveau ist insgesamt eine Verbesserung des Netzes zu erwarten. Gleichwohl nimmt auch hier der Anteil der Straßen in der kritischen Zustandsklasse 0 bis zum Jahr 2070 zu.
Das geplante Investitionsniveau bestimmt damit maßgeblich die langfristige Entwicklung des Netzzustandes. Ein jährliches Investitionsvolumen von rund 2 Mio. Euro führt langfristig zu einer Verschlechterung des Netzzustandes. Eine nachhaltige Stabilisierung erfordert ein entsprechend höheres Investitionsniveau.
Der Ausschuss diskutiert anschließend unterschiedliche Investitionshöhen und Strategien. Dabei wird ein Spannungsverhältnis zwischen der Erhaltung bzw. Verbesserung der städtischen Infrastruktur und der Investitionsfähigkeit der Stadtwerke Neustadt in Holstein und der Stadt deutlich.
Herr Dr. Jahn betont, dass der Masterplan und die zugrunde liegende Strategie einer kontinuierlichen Weiterentwicklung unterliegen. Zahlreiche Parameter müssten regelmäßig miteinander abgestimmt und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Am Beispiel der Strategie „Budget halten“ macht er deutlich, dass mit dem zugrunde gelegten Investitionsvolumen bis etwa 2040 ein weitgehend stabiler Netzzustand erreicht werden kann. Im Anschluss müsse jedoch ein höheres Investitionsvolumen angestrebt werden, um der ab etwa 2045 prognostizierten Verschlechterung des Netzzustandes entgegenzuwirken.
Frau Schmölcke erläutert ergänzend, dass dem angenommenen Investitionsvolumen von rund 2 Mio. Euro jährlich verschiedene Prämissen zugrunde liegen. Hierzu zählen die modellierten Sanierungskosten je Meter, eine angenommene jährliche Kostensteigerung von rund 3 % sowie ein Sanierungsmix, der sich entsprechend von allgemeinen DWA-Analysen aus 51 % Reparatur, 25 % Renovierung und 24 % Erneuerung zusammensetzt. Nur bei Zugrundelegung dieses Sanierungsmixes ergeben sich die im Modell angesetzten Sanierungskosten.
Herr Geusen-Rühle regt an, dass geplante Investitionsvolumen wegen der Kostensteigerung ebenfalls zu dynamisieren.
In den kommenden Jahren soll im Rahmen der Fortschreibung des Masterplans überprüft werden, ob diese Annahmen tatsächlich eintreten. Hierzu sollen insbesondere die Ergebnisse der laufenden Kamerabefahrungen sowie die Entwicklung der Schadenstatistiken herangezogen werden. Sofern sich die zugrunde gelegten Annahmen als nicht zutreffend erweisen, sollen diese entsprechend angepasst werden.
In einer weiteren Folie erläutert Frau Schmölcke, wie die Fortschreibung des Masterplans in den kommenden Jahren systematisch erfolgen soll. Sie betont, dass insbesondere eine kontinuierliche Verbesserung der Datenbasis von entscheidender Bedeutung sei. Inspektionsergebnisse, Schadensdaten und Baukosten sollen laufend aktualisiert und in die Planung übernommen werden. Eine Fortschreibung der Planung sei ein- bis zweimal jährlich vorgesehen. Auf dieser Grundlage soll auch das Investitionsprogramm jeweils gemeinsam mit der Stadt angepasst werden.
Frau Schmölcke gibt sodann einen Überblick über den gesamten jährlichen Investitionsrahmen. Die Stadtwerke planen derzeit Investitionen in den Masterplan in Höhe von durchschnittliche rund 3,5 bis 3,8 Mio. Euro in den nächsten Jahren. Seitens der Stadt sind für die Sanierung des Straßennetzes durchschnittliche rund 1,5 Mio. Euro vorgesehen. Auf Nachfrage bestätigt Herr Günther, dass diese Investitionsmittel sowohl in der kommenden Haushaltsplanung als auch in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt berücksichtigt seien.
Herr Dr. Jahn ergänzt, dass insbesondere im Bereich Trinkwasser mit einem geplanten Investitionsvolumen von rund 0,5 Mio. Euro ebenfalls ein eher unterdurchschnittlicher Ansatz gewählt wurde. Der Gutachter habe ein jährliches Investitionsvolumen von rund 0,8 Mio. Euro als angemessen bewertet. Auch diese Entwicklung müsse bei den künftigen Fortschreibungen des Masterplans beobachtet und gegebenenfalls angepasst werden.
Frau Schmölcke betont abschließend zum Investitionsrahmen, dass der wesentliche Vorteil der spartenübergreifenden Bündelung darin liegt, dass Aufgrabung, Verbau, Wassererhaltung und Wiederherstellung des Straßenraums jeweils nur einmal erforderlich werden.
Zum Schluss stellt Frau Schmölcke anhand von fünf exemplarischen Bauvorhaben einen Überblick über die vorgesehenen Maßnahmen für die Jahre 2026 bis 2029 vor. Sie erläutert, dass es sich bei den ersten vier Maßnahmen Teufelsberg, Grasweg, Kreuzweg und Bültsaal im Wesentlichen um bereits laufende bzw. vor Erstellung des Masterplans angestoßene Maßnahmen handele. Der Ziegeleiweg ab 2029 ist demgegenüber die erste Maßnahme, die sich unmittelbar aus dem dargestellten systematischen Vorgehen des Masterplans ergibt. Insgesamt umfasst der aktuelle Masterplan zwölf Maßnahmen bis 2036.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Frau Schmölcke sowie bei den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Neustadt in Holstein und des Bauamtes für die Erstellung und die gemeinsame Erarbeitung des Masterplans.
Herr Dr. Jahn übernimmt anschließend wieder und leitet zum Thema „ISMS & SzA – Schutz vor Cyberangriffen“ über. Er übergibt das Wort an Herrn Rainer Wengelewski, Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und derzeitiger Informationssicherheitsbeauftragter der Stadtwerke Neustadt in Holstein.
Herr Wengelewski stellt zunächst die aktuelle Bedrohungslage für Energieversorgungsunternehmen dar. Anhand verschiedener, auch öffentlich bekannt gewordener Beispiele erläutert er die möglichen Auswirkungen von Cyberangriffen und leitet daraus die Bedeutung der Thematik für die Stadtwerke Neustadt in Holstein ab.
Er macht deutlich, dass die Stadtwerke auf die aktuelle Bedrohungslage reagieren, indem sie die digitale Sicherheit, den physischen Objektschutz sowie die Resilienz und Krisenfähigkeit kontinuierlich weiterentwickeln.
Herr Dr. Jahn ergänzt, dass insbesondere dem Business Continuity Management eine zentrale Bedeutung zukomme. Auch bei umfassenden Schutzmaßnahmen könne nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere die physische Infrastruktur von einem Schadensereignis betroffen sei. Entscheidend sei daher, die Handlungs- und Wiederherstellungsfähigkeit der Stadtwerke auch in solchen Situationen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang berichtet er von einem Vortrag der Berliner Stadtwerke zu entsprechenden Erfahrungen und Maßnahmen.
Herr Wengelewski erläutert anschließend die beiden wesentlichen Bausteine der digitalen Sicherheit. Die Stadtwerke Neustadt in Holstein verfügen über ein etabliertes und zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 und ISO 27019. Das ISMS stellt sicher, dass Informationssicherheit systematisch gesteuert, Risiken bewertet, Schutzmaßnahmen umgesetzt sowie deren Wirksamkeit regelmäßig überprüft und verbessert werden. Damit werden zugleich wesentliche Anforderungen des KRITIS-Regelwerks, der NIS-2-Regulierung sowie weiterer gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben unterstützt.
Zum ISMS gehört seit 2023 auch ein System zur Angriffserkennung (SZA). Dieses umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zur möglichst frühzeitigen Erkennung von IT-Sicherheitsvorfällen und Cyberangriffen. Hierzu werden sicherheitsrelevante Ereignisse aus den IT-Systemen kontinuierlich überwacht und auf verdächtige Aktivitäten untersucht. Ziel ist es, Angriffe frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Stadtwerke Neustadt in Holstein setzen hierzu auch ein Security Information and Event Management (SIEM) ein.
Herr Wengelewski erläutert abschließend die jeweilige Funktion von ISMS und System zur Angriffserkennung und verdeutlicht deren Zusammenspiel. Anhand eines Praxisbeispiels, eines Sicherheitsvorfalls auf dem Klärwerk, leitet er zu Herrn Tauchert über. Herr Tauchert, der als IT-Dienstleister für die Stadtwerke Neustadt in Holstein tätig ist, gibt einen Einblick in das System zur Angriffserkennung und dessen Funktionsweise. Anhand des Sicherheitsvorfalls auf dem Klärwerk erläutert er die praktische Anwendung und Wirksamkeit des Systems.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei den Herren Wengelewski und Tauchert für den informativen Vortrag und leitet zum nächsten Thema über.
Herr Dr. Jahn übergibt das Wort an Herrn Heckmann, der die Kundenbefragung 2026 und die Auszeichnungen 2026 vorstellt.
Herr Heckmann berichtet, dass die Stadtwerke erneut das Qualitätssiegel „Herausragender Regionalversorger“ erhalten haben. Darüber hinaus haben die Stadtwerke an einer Kundenzufriedenheitsstudie der Beratungsgesellschaft imug teilgenommen. Die Studie wird gemeinsam mit den Netzwerkpartnern durchgeführt und ermöglicht dadurch einen Vergleich mit anderen Versorgungsunternehmen.
Die Stadtwerke Neustadt in Holstein erreichen einen Zufriedenheitswert von 81,5 und konnten sich damit gegenüber der Vorbefragung im Jahr 2024 mit einem Wert von 80,7 verbessern. Herr Heckmann erläutert die Systematik der Befragung und stellt die wesentlichen Ergebnisse vor. Er weist darauf hin, dass die Ergebnisse der Befragungen in den Jahren 2022 und 2024 noch deutlich durch die Auswirkungen der Ukraine-Krise bzw. der Energiekrise geprägt waren.
Mit den Ergebnissen bei der Kontaktqualität im Online-Service sowie bei der telefonischen Kontaktqualität zeigt sich Herr Heckmann zufrieden. Bei der telefonischen Erreichbarkeit sieht er jedoch noch Verbesserungspotenzial. Zwar konnte gegenüber der Vorbefragung eine signifikante Verbesserung erreicht werden, der Vergleichswert des Wettbewerbs wurde jedoch noch nicht vollständig erreicht.
Im Rahmen der Kundenbefragung im Sommer wurde zudem untersucht, wie die Kunden die Entscheidung der Stadtwerke Neustadt in Holstein zur Verlegung des Kundencenters in das Hauptgebäude an der Neukoppel bewerten. Herr Heckmann stellt dar, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten diese Entscheidung als sehr positiv oder eher positiv bewertet.
Abschließend stellt Herr Heckmann die Besucherzahlen des Kundencenters in der Neukoppel sowie des Servicepoints in der Hochtorstraße vor. Die Entwicklung der Besucherzahlen zeigt, dass beide Standorte von den Kunden gut angenommen werden und die Besucherzahlen insgesamt eher leicht steigen als zurückgehen.
Auf Nachfrage, ob sich der Standort in der Hochtorstraße wirtschaftlich rechnet, erläutert Herr Heckmann, dass der Servicepoint derzeit zweimal wöchentlich für jeweils zwei Stunden besetzt sei. Er sieht gerade in den Angebot für mobilitätseingeschränkte Menschen ein zurzeit noch wichtiges Angebot.
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