Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Der Vorsitzende zeigt sich erfreut, dass dem Gremium nunmehr die verpflichtend vorgesehene Vorlage der Prognose vorgestellt werde und erinnert, dass er eine quartalsweise Berichterstattung vorgeschlagen habe.
Frau Hellmer führt nach einleitendem Verweis auf die Anlage zur Vorlage zu den Nachfragen des Gremiums hinsichtlich der Verschlechterung des Jahresergebnisses – insbesondere der des Teilhaushaltes 5, aus. Der Vorsitzende hält fest, dass die stets getätigte Aussage, dass sich der Tourismus-Service finanziell selber trage, aufgrund der negativen Ansatzfortschreibungen widerlegt sei. Frau Giszas erinnert, dass der TS auch als Eigenbetrieb aufgrund seiner investiven Aufgabenstellung ausschließlich defizitäre Jahresabschlüsse vorgelegt habe. Bürgermeister Spieckermann bezieht die vom Vorsitzenden benannte Aussage auf das Umlageverfahren zur Kurabgabe, wobei auch beachtet werden müsse, dass die Stadt den Eigenanteil für die Einwohnenden und der Kurabgabebefreiten mittrage.
Auf Nachfrage von Herrn Neubauer erläutert die Verwaltung, dass die Darstellung des Gewerbesteueraufkommens mit Stichtag vom 30.06.2026 als Ansatzfortschreibung für die Einnahmeentwicklung erfolgt sei und als vermutliches Jahresaufkommen etwa 6.025 TEUR prognostiziert würden.
Herr Vowe hält fest, dass der Haushalt 2026 recht zielgenau aufgestellt wurde und das Defizit vor allem auf eine verminderte Abführung des Stadtwerkegewinnes fuße. Er gehe davon aus, dass auch der Jahresabschluss im kommenden Jahr mit einem positiven Ergebnis vorgelegt werde. Auf die Einleitung des Vorsitzenden zurückkommend stellt er dar, dass er eine quartalsweise Vorlage für nicht zielführend halte, sich aber für einen halbjährlichen Bericht ausspreche. Herr Günther ergänzt, dass der nach den von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Grundsätzen des städtischen Berichtswesens im Falle des Ausbleibens eines Nachtragshaushaltes jährlich vorgesehene Haushaltsbericht eigens für den Hauptausschuss unterjährig mit Prognosen erweitert wurde. Hintergrund seien die zahlreichen über- und außerplanmäßigen Ausgabebeschlüsse zu Beginn des Vorjahres gewesen. Der Selbstverwaltung solle eine dahingehende Hilfestellung gegeben werde, um ggf. die Beschlusslagen für sich steuern zu können. Für die Verwaltung sei die aus dem aktuellen Halbjahresbericht maßgebliche Feststellung wiederum, dass derzeit kein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsse.
Beschluss: Die Haushaltsprognose Juni 2026 wird zur Kenntnis genommen.
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