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Auszug - Bebauungsplan Nr. 75 für das Gebiet: "Gewerbegebiet südöstlich der Eutiner Straße (L309), östlich der Sierksdorfer Straße und westlich der Bahntrasse" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.09.2026 Status: öffentlich
Zeit: 19:31 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3523/26 Bebauungsplan Nr. 75 für das Gebiet: "Gewerbegebiet südöstlich der Eutiner Straße (L309), östlich der Sierksdorfer Straße und westlich der Bahntrasse"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Stein
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Herr Rieger stellt den B-Planentwurf vor.

 

Diskussion:

Es werden Fragen und Anmerkungen zu folgenden Themen gestellt:

  • Zulässigkeit von Einzelhandel und Ausnahmen
  • Grenzen der Nutzbarkeit der Flächen hinsichtlich der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
  • weitere Möglichkeiten, Wohnungen für Arbeitskräfte zuzulassen
  • GRZ von 0,8 sowie mögliche Werte von 0,7 oder 0,6 und das Thema Versiegelung

 

 


Beschluss:

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 („Gewerbegebiet südöstlich der Eutiner Straße“) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2