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Auszug - Antrag: Zuschuss für Vereins- und Bürgerzentrum "Glückshafen" in Neustadt  

 
 
Sondersitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 16.07.2026 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:19 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3555/26 Antrag: Zuschuss für Vereins- und Bürgerzentrum "Glückshafen" in Neustadt i.H.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

 

Herr Vowe eröffnet den Tagesordnungspunkt und erklärt, dass der Vorstand des Vereins- und Bürgerzentrums „Glückshafen“, vertreten durch Familie Hüttmann, mit der Bitte um einen Mietzuschuss an die CDU herangetreten sei. Da der Vermieter zeitnah eine Entscheidung benötige, sei kurzfristig eine Sondersitzung einberufen worden. Bereits im letzten AfgA sei der Sachverhalt angesprochen worden, eine Behandlung erst in der Sitzung nach der Sommerpause sei jedoch zu spät.

 

Herr Hüttmann meldet sich zu Wort und bittet die Stadt um Bürgschaft für die Mietzahlungen, damit der Mietvertrag unterzeichnet werden könne. Ein möglicher Überschuss aus den vorfinanzierten Mitteln solle am Jahresende an die Stadt Neustadt in Holstein zurückgezahlt werden. Der Sachverhalt sei in der Vorlage ausführlich dargestellt. Es werde zunehmend schwieriger, geeignete Räumlichkeiten für Vereine oder Feierlichkeiten zu finden. Viele Vereine könnten sich regelmäßige Sitzungen in gastronomischen Betrieben nicht leisten. Er freue sich über die Stellungnahme der Nachhaltigkeitsmanagerin, da diese den bestehenden Bedarf bestätige. In vielen umliegenden Gemeinden würden Bürgerhäuser geschaffen, die der Allgemeinheit zugutekämen.

 

Frau Hüttmann ergänzt, dass die Mittel der Stadt lediglich als Unterstützung gedacht seien. Der Vorstand des Vereins- und Bürgerzentrums arbeite ausschließlich ehrenamtlich, sodass weder Zeit noch finanzielle Mittel für Verwaltungspersonal benötigt würden. Das Konzept sehe eine Art Selbstversorgung im Rahmen eines inklusiven Angebots vor. Auch Privatpersonen sollen die Räumlichkeiten mieten können. Zudem wären Vormittagsbelegungen möglich, die in städtischen Schulräumen derzeit nicht angeboten werden können. Darüber hinaus würde die Hafenwestseite belebt und die Räumlichkeiten können bereits während der Bauphase genutzt werden.

 

Frau Giszas stellt mehrere Fragen. Wenn eine Rückerstattung vorgesehen sei, stelle sich die Frage, weshalb die Stadt die Mittel zunächst bereitstellen solle. Dies entspreche ihrer Auffassung nach keiner klassischen Bürgschaft.

 

Herr Hüttmann erläutert, dass der Vermieter eine Garantie für die pünktliche Zahlung der Miete verlange. Die Einnahmen seien zwar von der tatsächlichen Nutzung abhängig, jedoch lägen bereits genügend Anfragen vor, um das Projekt starten zu können.

 

Frau Giszas merkt außerdem an, dass unklar sei, welche Vereine künftig von städtischen Räumlichkeiten in den Glückshafen wechseln würden. Erst im vergangenen Jahr seien Nutzungsgebühren für Vereine eingeführt worden. Diese müssten von den Vereinen über höhere Mitgliedsbeiträge finanziert werden. Die Einnahmen aus den städtischen Nutzungsgebühren würden letztlich lediglich in den Glückshafen umverteilt.

 

Frau Hüttmann erklärt, dass die Organisation derzeit vollständig durch den Vorstand erfolge. Zur Verfügung stünden acht Tische und 24 Stühle, die je nach Veranstaltung und in Abstimmung mit dem Vermieter flexibel gestellt werden könnten.

 

Herr Gerthenrich erklärt, dass die BGN-Fraktion das Vorhaben grundsätzlich begrüße. Angesichts der aktuellen Haushaltslage könne sich die Stadt einen solchen Zuschuss jedoch nicht leisten. Er fragt nach der Mitgliederstruktur des Vereins und ob im Falle eines wirtschaftlichen Misserfolgs weitere finanzielle Unterstützung durch die Stadt erforderlich werde. Außerdem solle die Stadt keine Konkurrenz zu bestehenden Anbietern schaffen, da beispielsweise auch der Schützenhof Räumlichkeiten gegen Entgelt anbiete.

 

Herr Hüttmann entgegnet, dass auch Sportvereine Nutzungsgebühren entrichten müssen und dennoch Zuschüsse über den Sportring erhalten. Ihm seien bereits drei Vereine bekannt, die städtische Räumlichkeiten nicht mehr nutzen, sowie zwei weitere Vereine, die einen Wechsel planen. Der Sozialverband weiche bereits auf externe Räumlichkeiten aus, wodurch sich die Teilnehmerzahlen halbiert haben. Familie Hüttmann lägen derzeit 16 Anfragen vor, zusätzlich seien bereits 19 Anfragen direkt beim Glückshafen eingegangen. Dies verdeutliche den Bedarf und den Mehrwert des Angebots.

 

Frau Hüttmann ergänzt, dass der derzeitige Vorstand gleichzeitig die bisherige Mitgliedschaft bilde. Eine allgemeine Mitgliederwerbung habe bislang noch nicht begonnen. Die Höhe einer möglichen Rückzahlung an die Stadt könne derzeit noch nicht beziffert werden, da der Umfang der Vermietungen noch nicht feststehe. Dieses Risiko bestehe zwar, aufgrund der vorhandenen Anfragen sehe man das Projekt jedoch positiv.Verbindlich sei der Raum im Glückshafen zugesagt worden. Die Räumlichkeiten im ehemaligen Küstenwachenstudio stehen dann eventuell noch zur Verfügung. Der Vermieter habe bereits seit sieben Monaten Geduld gezeigt, die Entscheidungsfrist laufe jedoch in Kürze ab.

 

Herr Vowe bedankt sich für das Engagement und erklärt, dass die CDU-Fraktion das Konzept ausdrücklich unterstütze. Er erkundigt sich, welche Vereine bereits Interesse an den Räumlichkeiten bekundet hätten. Es stehe nicht fest, welche Vereine tatsächlich dauerhaft wechseln würden.

 

Herr Hüttmann nennt als Interessenten unter anderem den Sozialverband, die Landfrauen, die Marinekameradschaft, den Angelverein sowie den NLC mit einer monatlichen Nutzung. Darüber hinaus liegen Anfragen von vier privaten Anbietern für Sport- und Yogakurse sowie vom LGVGF für zwei wöchentliche Termine vor. Auch Musikgruppen und der Trägerverein plant eigene Veranstaltungen.

 

Herr Casprowitz erklärt, dass die Diskussion über eine Umverteilung aus seiner Sicht nicht zutreffend sei. Sportvereine beteiligten sich über Nutzungsgebühren am Unterhalt der Sporthallen, dennoch müsse die Stadt den überwiegenden Unterhalt weiterhin tragen. Auch viele nicht sporttreibende Vereine hätten einen erheblichen Raumbedarf und benötigten geeignete Treffpunkte. Für viele komme die Gastronomie aus finanziellen Gründen nicht infrage. Die Stadt habe großes Glück, kein eigenes Gebäude errichten und unterhalten zu müssen, da diese Aufgabe durch das ehrenamtliche Engagement übernommen werde.

 

Herr Hüttmann ergänzt, dass bereits Line-Dance-Gruppen, eine Tanzgruppe und eine Akkordeongruppe auf andere Räumlichkeiten ausgewichen seien. Im Glückshafen stünden eine Küchenzeile, Geschirr und Inventar sofort einsatzbereit zur Verfügung.

 

Frau Behrens weist darauf hin, dass derzeit noch eine Homepage, eine Satzung sowie Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung fehlen. Außerdem müsse ein tragfähiges Finanzierungskonzept, ein Risiko- und Hygienemanagement sowie die Wahrnehmung der Verkehrs­sicherungs­pflicht dargestellt werden. Mitglieder seien langfristig die wichtigste Einnahmequelle.

 

Herr Hüttmann erklärt, dass ohne eine Förderzusage zunächst keine Homepage erstellt werde, da dies bei einer heutigen Ablehnung eine Fehlinvestition wäre. Der Verein sei bereits eingetragen und die Satzung durch das Amtsgericht Lübeck bestätigt worden. Personal werde zunächst nicht benötigt, da der Vorstand den Betrieb ehrenamtlich übernehme.

 

Herr Stein begrüßt, dass das Thema Nachhaltigkeit auch innerhalb der CDU-Fraktion aufgegriffen werde und das Konzept von der Nachhaltigkeitsmanagerin positiv bewertet worden sei. Er weist jedoch darauf hin, dass auch die Kirche freie Kapazitäten für Veranstaltungen habe. Gleichzeitig befürchte er, dass die Baustelle an der Hafenwestseite in den kommenden Jahren eher abschreckend wirke. Grundsätzlich halte er die Idee für gut, angesichts der bevorstehenden Haushaltsberatungen und des Konsolidierungsdruckes jedoch für den falschen Zeitpunkt.

 

Frau Giszas erinnert daran, dass es ein vergleichbares Angebot bereits vor rund 35 Jahren gegeben habe, welches nach zwei Jahren wieder eingestellt worden sei.

 

Herr Hüttmann erläutert, dass der Raum eine Größe von rund 120 m² habe und Platz für etwa 60 Personen biete. Die Miete solle 12,50 € pro Stunde betragen. Dort könnten unter anderem Vorstandssitzungen und Jahreshauptversammlungen stattfinden. In den Mensen der Schulen fehle beispielsweise häufig eine ausreichende Verdunklung für Präsentationen.

 

Frau Scherenberg erklärt, dass anhand einer eigenen Internetseite erkennbar sei, ob sich das Projekt unabhängig von einer Förderung etablieren könne. In kleineren Gemeinden gebe es zwar Gemeinschaftshäuser, in Neustadt sehe sie das Interesse jedoch nicht. Darüber hinaus stünden barrierefreie Räumlichkeiten in der Stadtbücherei sowie im Garten der Begegnung und des Karl-Schütz-Vereins zur Verfügung.

 

Es folgt eine zehnminütige Sitzungsunterbrechung bis 20:00 Uhr.

 

Herr Gerthenrich erkundigt sich nach dem weiteren Verfahren, da Herr Hüttmann zugleich bürgerliches Mitglied des AfgA sei. Er fragt, ob für die Entscheidung ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sei.

 

Herr Fenner erklärt, dass es sich nicht um einen Vertrag, sondern um eine Entscheidung über einen finanziellen Zuschuss handelt. Sollte ein entsprechender Beschluss gefasst werden, werde die Verwaltung das weitere Vorgehen prüfen.

 

Herr Vowe erklärt, dass die Ausführungen zum Standort überbewertet worden seien. Die Wege in Lübeck seien deutlich länger und dennoch zumutbar. In Neustadt sei alles fußläufig erreichbar. Es gehe hier um einen Zuschuss von insgesamt maximal 28.000 € über drei Jahre, da die Projekt- und Vortragskosten in Höhe von 4.000 € jährlich erstmal entfallen würden. Dies sei keine außergewöhnlich hohe Summe. Er appelliert an den Ausschuss, gemeinsam die Vereine zu unterstützen und barrierefreie Räumlichkeiten zu fördern. Zudem handele es sich nicht um eine Bürgschaft, sondern um einen Zuschuss. Viele soziale Projekte werden im AfgA einstimmig beschlossen. Daher könne er die ablehnende Haltung in diesem Fall nicht nachvollziehen. Er äußert den Eindruck, dass sich die Ablehnung gegen die Familie Hüttmann richte und eine Entscheidung hinausgezögert werde.

 

Herr Stoehr weist darauf hin, dass viele vergleichbare Gemeinschaftsräume in anderen Gemeinden im Zusammenhang mit Neubauten oder Feuerwehrhäusern entstanden seien. Um die laufenden Kosten für eine Homepage oder rechtliche Beratung, tragen zu können, müssten zunächst Mitglieder gewonnen werden. Er beantragt die Schließung der Rednerliste, da sich die Argumente zunehmend wiederholen.

 

Herr Stein erklärt, dass die Unterstellungen von Herrn Vowe nicht akzeptabel seien. Zudem habe die Sondersitzung ausschließlich aufgrund des CDU-Antrages stattgefunden.

 

Es folgt eine Abstimmung für die Schließung der Rednerliste.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0

 

Herr Vowe formuliert den Beschluss.

 


Beschluss:

Der von der CDU-Fraktion gestellte Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Vereins- und Bürgerzentrum „Glückshafen“ in Neustadt in Holstein wird bewilligt. Der Zuschuss wird als Maximalbetrag gestaffelt gewährt. Für das Jahr 2026 beträgt der Zuschuss 7.200 €. Für die Jahre 2027 und 2028 wird jeweils ein Zuschuss von 10.400 € gewährt.

Sollten in einem der Förderjahre Überschüsse entstehen, verpflichtet sich das Vereins- und Bürgerzentrum, diese in entsprechender Höhe an die Stadt Neustadt in Holstein zurückzuzahlen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0

 

 

Herr Stein bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:19 Uhr.

 

 

Datum:…………………………

 

 

Vorsitzende/r:……………………….. Protokollführer/in:…………………………..

 

 

Versandt am:………………