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Auszug - Aktuelles aus der Energiewirtschaft  

 
 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Neubau - Neukoppel 2, 23730 Neustadt in Holstein

Bericht:

Herr Dr. Jahn berichtet unter dem Tagesordnungspunkt „Aktuelles aus der Energiewirtschaft“ anhand einer Präsentation über das Energy Sharing nach § 42c EnWG. Er führt aus, dass es sich dabei um das bilanzielle Teilen von erneuerbarem Strom handelt. Communities können untereinander ihren erzeugten Strom teilen.

Es handelt sich um die Umsetzung von Artikel 15a der Strom-Binnenmarkt-Richtlinie, die EnWG-Novelle wurde am 22. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen. Am 1. Juni 2026 ist die erste Stufe des sogenannten Energy Sharing in Kraft getreten; demnach ist im Gebiet eines einzelnen Verteilnetzbetreibers das Teilen von Strom möglich. Zum 1. Juni 2028 ist eine zweite Stufe vorgesehen, die eine Erweiterung auf direkt angrenzende Verteilnetzgebiete erlaubt. Danach ist eine weitere Skalierung je nach Fortschritt des Smart-Meter-Rollouts in Deutschland angedacht.

Herr Dr. Jahn betont, dass Anspruch und Realität beim Stromteilen aktuell weit auseinanderfallen. Insbesondere die Tatsache, dass die vollen Netzentgelte und auch alle weiteren Kosten anfallen, mache das Energy Sharing für alle Beteiligten derzeit zu einer wirtschaftlich wenig attraktiven Angelegenheit.

Abschließend hebt er hervor, dass es für Stadtwerke unterschiedliche Rollen gebe. Zunächst seien sie als Verteilnetzbetreiber gefragt und hätten das Energy Sharing innerhalb ihrer Bilanzkreise zu organisieren sowie das Messwesen mit Smart Metern sicherzustellen. Darüber hinaus können Stadtwerke als Dienstleister oder als Orchestrierter im eigenen Verteilnetz auftreten. Die beiden letztgenannten Rollen seien aus seiner Sicht derzeit jedoch keine interessanten Handlungsfelder, mit denen die Stadtwerke Ergebnisbeiträge erwirtschaften könne.

Sodann übergibt er das Wort an den Vertriebsleiter Herrn Heckmann. Herr Heckmann erläutert die aktuelle Beschaffungssituation auf den Strom- und Gasmärkten. Abschließend geht er auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz und die Beschaffung von CO-Zertifikaten ein.

Er beschreibt das aktuell stattfindende Auktionsverfahren mit einem Preiskorridor und skizziert das Vorgehen der Stadtwerke dazu. Herr Heckmann und Herr Dr. Jahn betonen, dass das Auktionsverfahren über einen Dienstleister abgewickelt wird und hierzu eine Vorauszahlung zur Eindeckung der Zertifikate erforderlich sei. Um das Vorauszahlungsrisiko zu reduzieren, wurde die notwendige Beschaffung in Tranchen aufgeteilt.

Der Ausschuss nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.