Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn Heß, Wirtschaftsprüfer der Firma EEP. Herr Heß stellt die Prüfungsergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 für die Stadtwerke Neustadt in Holstein vor. Er erläutert den Prüfungsauftrag, die Prüfungsdurchführung, die Prüfungsschwerpunkte sowie die Ergebnisse zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Abschließend erklärt er, dass die Prüfung gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt habe. Damit könne ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden. Er stellt klar, dass aufgrund der Tatsache, dass der Jahresabschluss vier Wochen früher beraten wird, der Tätigkeitsabschluss zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorgelegen habe. Dies ist in einer der folgenden Stadtwerkeausschusssitzungen nachzuholen. Auf Nachfrage führt er aus, dass der Tätigkeitsabschluss zur Kenntnis genommen werden könne. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Heß und Herrn Thieme und seinen Mitarbeitenden für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Umsetzung der Jahresabschlussprüfung. Ferner dankte er im Namen des Ausschusses den Mitarbeitenden der Stadtwerke für die gute Arbeit und das gute Ergebnis 2025. Im weiteren Verlauf erläutert der Vorsitzende, dass sich die Fraktionen bereits im Vorfeld auf einen angepassten Beschlussvorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses verständigt habe. Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag ergreift Herr Günther das Wort und betont, dass dies aus seiner Sicht zu kritisieren sei. Im Haushalt sei die komplette Ausschüttung des Jahresgewinns an die Stadt vorgesehen; dies habe die Politik im Haushaltsplan 2026 auch so beschlossen. Im Übrigen sehe er eine ausreichende Eigenkapitalausstattung der Stadtwerke und damit deren Handlungsfähigkeit als gegeben. Vorrangig sei daher an den Haushalt der Stadt zu denken. Herr Dr. Jahn entgegnet daraufhin, dass Herr Günther und er diese Diskussion bereits im Vorfeld geführt habe und man sich auf eine hälftige Verwendung des Jahresergebnisses geeinigt habe, wie es auch im Beschlussvorschlag vorgesehen sei. Dass im Haushalt eine vollständige Abführung geplant sei, habe er bereits im vergangenen Jahr kritisiert und Herrn Günther darauf hingewiesen. Sodann führt Herr Dr. Jahn aus, dass der Masterplan Netze 2035 im Herbst zeigen werde, dass insbesondere im Abwasser- und Trinkwassernetz ein erheblicher Sanierungsbedarf bestehe. In diesen Netzen sei in den nächsten 10 bis 20 Jahren mit Investitionen in Höhe von gut 5 bis 6 Millionen Euro p.a. zu rechnen. Zudem müsse die Energiewende im Stromnetz bewältigt werden, was zu einer Verstärkung und Digitalisierung des Netzes führen werde. Der Bereich der Wärmenetze sei hierbei noch nicht einmal berücksichtigt. Insoweit sei der Eigenkapitalbedarf der Stadtwerke ganz erheblich. Aus seiner Sicht mache es daher keinen Sinn, zunächst Gewinne abzuführen und zu versteuern, um sie später den Stadtwerken wieder zuzuführen. Auf das Argument von Herrn Günther, dass bereits seit 2015 erhebliche Thesaurierungen stattgefunden hätten, führt Herr Dr. Jahn aus, dass dies im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau gesehen werden müsse und nicht allgemein zur Eigenkapitalstärkung gedacht gewesen sei. Im Folgenden diskutiert der Ausschuss über die Verwendung des Jahresergebnisses. Herr Vowe betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, den städtischen Haushalt zu stärken. Herr Hoff macht deutlich, dass eine Versteuerung des Gewinns durch die Stadt (25% Kapitalertragssteuer) und eine spätere Einlage in die Stadtwerke nicht sinnvoll sei. Herr Stoehr führt aus, dass aus seiner Sicht die Instandhaltung der Infrastruktur eine hohe Priorität genieße. Andere Bereiche, zum Beispiel im Tourismus, sollten eher zurückstehen. Es gehe schließlich darum, den nachfolgenden Generationen eine intakte und lebenswerte Stadt zu hinterlassen. Weitere Rednerinnen und Redner betonen die Bedeutung, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten und gehen auf den Zielkonflikt ein. Herr Günther ergänzt, dass die Stadtwerke bei Bedarf jederzeit mit ausreichend Eigenkapital von Seiten der Stadt ausgestattet werden könne. Herr Dr. Jahn erinnert daraufhin an die ausstehenden 1,5 Millionen Euro Eigenkapitaleinlage im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau, die bis heute nicht überwiesen wurden. Herr Günther verweist auf den Beschluss des Hauptausschusses in dieser Angelegenheit. Abschließend fasst Herr Hoff die Diskussion zusammen und schlägt vor, zunächst über den Änderungsantrag Punkte 1-3 und anschließend über den Antrag aus der Beschlussvorlage abstimmen zu lassen. Dem folgt der Ausschuss. Beschluss: 1. Die Bilanz der Stadtwerke zum 31.12.2025 wird mit einer Bilanzsumme von 121.848.002,79 EURO festgestellt. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2025 wird in den Gesamterträgen auf 37.789.320,22 EURO und im Aufwand auf 36.954.872,44 EURO und damit ein Ergebnis von 834.447,78 EURO festgestellt. 3. Der Jahresgewinn in Höhe von 834.447,78 EURO wird wie folgt verwendet: Der Gewinn 2025 der Abwassersparte (EUR 112.689,45) verbleibt beim Abwasserbetrieb. Der Gewinn 2025 der Sparte hoheitliches Parken (EUR 77.779,68) ist an die Stadt auszuschütten. Vom Restgewinn ist ein Betrag von EUR 283.099,48 an die Stadt auszuschütten und ein Betrag von EUR 360.879,17 in die allgemeine Rücklage einzustellen. Die Ausschüttung erfolgt am 14.08.2026.
Abstimmungsergebnis: 3 JA 5 NEIN 1 Enthaltungen
Der Antrag wurde damit abgelehnt.
Der Vorsitzende verliest sodann den Beschlussvorschlag inklusive Punkt 4 aus der Vorlage vor. Herr Dr. Jahn verlässt zur Abstimmung des Beschlusses den Raum.
Beschluss: 1. Die Bilanz der Stadtwerke zum 31.12.2025 wird mit einer Bilanzsumme von 121.848.002,79 EURO festgestellt. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2025 wird in den Gesamterträgen auf 37.789.320,22 EURO und im Aufwand auf 36.954.872,44 EURO und damit ein Ergebnis von 834.447,78 EURO festgestellt. 3. Der Jahresgewinn in Höhe von 834.447,78 EURO wird wie folgt verwendet: Der Gewinn 2025 der Abwassersparte (EUR 112.689,45) verbleibt beim Abwasserbetrieb. Der Gewinn 2025 der Sparte hoheitliches Parken (EUR 77.779,68) ist an die Stadt auszuschütten. Vom Restgewinn ist ein Betrag von EUR 283.099,48 an die Stadt auszuschütten und ein Betrag von EUR 360.879,17 in die allgemeine Rücklage einzustellen. Die Ausschüttung erfolgt am 14.08.2026. 4. Dem Werkleiter Dr. Mark Jahn wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen:
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