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Auszug - 4. Änderung der Parkgebührenverordnung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 02.06.2026 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3542/26 4. Änderung der Parkgebührenverordnung der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas

 

Herr Gerthenrich fragt, ob die Anwohnenden in der Straße „Am Vogelberg über die neuen Parkgebühren informiert werden.

 

Herr Spieckermann erklärt, dass auf jeden Fall eine Pressemitteilung vorgesehen sei und das Thema zudem in der Stadtverordnetenversammlung behandelt werde. Eine Post-Wurfsendung an die Anwohnenden, einschließlich des Cap-Arcona-Weges, sei ebenfalls denkbar. Der Heisterbusch sowie der Parkplatz am Küstengymnasium seien von den Parkgebühren ausgenommen.

 

Herr Fenner erläutert auf Nachfrage, dass die Umsetzung eine gewisse Vorlaufzeit benötige. Derzeit befinde sich die 3. Änderung der Parkgebührenverordnung der Stadt Neustadt in Holstein in der Umsetzung. Die Fundamente und Stromanschlüsse sollen bis Ende Juni gelegt werden. Anschließend werden die Parkscheinautomaten aufgestellt. Die Verwaltung stehe bereits mit EasyPark in Kontakt, zudem sei der Bauhof eingebunden und steht für die Aufstellung der Schilder bereit. Für die 4. Änderung der Parkgebührenverordnung wird die Gebührenerhebung voraussichtlich erst zum Ende der Saison 2026 eingeführt werden können. Der gebührenpflichtige Zeitraum sei von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr vorgesehen.

 


Beschluss:

Der Sachverhalt und die Änderung der Parkgebührenverordnung werden zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig