Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Fenner führt in die Vorlage ein. Die enge Zeitschiene für die Umsetzung der Richtlinie sei eine große Herausforderung.
Der Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden werde künftig im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr erfüllt. Als Änderung sei vorgesehen, dass die Spätbetreuung von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr künftig nur noch separat und bei einer Mindestanzahl von 15 Kindern angeboten werde. Die Gebühren seien landesweit auf 135 € gedeckelt. Die Stadt Neustadt in Holstein plant mit Gebühren i.h.v. 125 € für die Zeit von 7-15 Uhr und liegt damit unterhalb der Höchstgrenze.
Die Ferienbetreuung sei künftig in den Gebühren enthalten. Zudem seien soziale Ermäßigungen zu gewähren. Dies führe zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand sowie zu einer größeren Zahl individueller Anträge. Die neue Richtlinie sehe außerdem eine deutlich verbesserte Geschwisterermäßigung vor. Sofern die Geschwisterermäßigung gleich auf die Klassenstufen 1-4 ausgeweitet werde, würde dadurch ein Einnahmeverlust von 15.750 € entstehen.
Die Elternvertretungen seien in die Beratungen eingebunden worden und hätten sich insbesondere für die Beibehaltung der Spätbetreuung ausgesprochen. Derzeit laufe die Personalgewinnung und eingegangene Bewerbungsunterlagen werden bereits gesichtet.
Frau Hay merkt an, dass die OGS im Vergleich zum Hort günstiger sei.
Herr Fenner erläutert, dass der Hort andere Betreuungszeiten anbiete und sich die bisherigen Gebühren am Hort orientiert hätten. Durch die Richtlinie Ganztag seien nun andere Gebühren zu erheben. Zudem bestehe ausschließlich im Hort die Möglichkeit eines Frühdienstes ab 05:45 Uhr. Durch die kleineren Gruppen sei die Betreuung dort persönlicher und stärker auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet. Darüber hinaus werde dort eine Betreuung bis 16:00 Uhr dauerhaft angeboten.
Frau Peters ergänzt, dass viele Kinder mit größeren Gruppen Schwierigkeiten hätten. Der Hort stelle daher eine sinnvolle Alternative dar. Zwischen Hort und OGS bestehe ein guter Austausch.
Herr Gerthenrich merkt an, dass bei einer landesweiten Deckelung auf 135 € insbesondere die Personalkosten ein wesentlicher Kostenfaktor seien. Er fragt, ob die Grenze und die Förderung des Landes erhöht werden, wenn die Personalkosten weiter steigen. Herr Fenner erwidert, dass er von einer Übernahme der Mehrkosten durch Land und Kommune ausgehe.
Herr Marggraf weist darauf hin, dass die Spätbetreuung nur bei mindestens 15 Kindern angeboten werde. Er sehe darin eine mögliche Benachteiligung für Kinder, falls diese Mindestzahl nicht erreicht werde.
Herr Fenner erklärt, dass derzeit rund 40 Kinder die Spätbetreuung nutzten. Die Verwaltung gehe daher davon aus, dass das Angebot weiterhin zustande kommen werde. Der gesetzliche Rechtsanspruch endet um 15:00 Uhr. Die Betreuung bis 16:00 Uhr sei ein zusätzliches Angebot. Außerdem sei das Angebot ohne Mindestteilnehmerzahl aus wirtschaftlichen Gründen schwer zu vertreten, da immer mindestens zwei Beschäftigte anwesend sein müssten.
Herr Geffken fragt, ob die Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen in Verbindung mit der OGS angesichts steigender Essenspreise bestehen bleibe oder ob auch Brotdosen mitgebracht werden dürfen. Außerdem erkundigt er sich, ob Kinder ausschließlich am Mittagessen teilnehmen könnten ohne die OGS zu besuchen. Frau Peters erklärt, dass die Teilnahme am Mittagessen künftig nicht mehr verpflichtend sei und Brotdosen mitgebracht werden dürften. Die Kinder essen derzeit in zwei Etappen. Es sei bereits schwierig zu überblicken, welche Kinder anschließend in der OGS betreut werden würden und welche nach Hause gehen. Daher werde das Mittagessen weiterhin nur in Verbindung mit der OGS angeboten.
Herr Marggraf fragt, wie mit dem Personal verfahren werde, falls die Spätbetreuung aufgrund zu geringer Anmeldezahlen nicht zustande komme.
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die Spätbetreuung ausreichend nachgefragt wird. Endgültige Aussagen könnten jedoch erst nach Inkrafttreten der Satzung und Abschluss des Anmeldeverfahrens getroffen werden. Sollte das Angebot wider Erwarten nicht zustande kommen, könne das Personal gegebenenfalls an anderen Schulen eingesetzt werden.
Beschluss: Die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Einrichtung "Offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht" wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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