Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Antrag der BGN-Fraktion hier: Prüfauftrag Hafenbrücke  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3515/26 Antrag der BGN-Fraktion
hier: Prüfauftrag Hafenbrücke
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Stein erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt in der letzen Sitzung des PUBA-Ausschusses aus zeitgründen nicht mehr behandelt werden konnte uns somit auf dieser Sitzung beraten wird.

 

Herr Stein übergibt das Wort an die BGN Fraktion.

 

Herr von Hörsten erläutert den Antrag der BGN-Fraktion. Er führt aus, dass bereits vor drei Jahren mitgeteilt worden sei, dass die zur Kreisstraße gehörende Brücke abgängig sei. Gleichzeitig plane die Stadt die Errichtung einer separaten Fußgänger- und Fahrradbrücke. Die BGN-Fraktion bitte daher zu prüfen, ob es wirtschaftlicher wäre, anstelle von zwei separaten Bauwerken eine gemeinsame Brücke für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge zu errichten. Herr von Hörsten regt an, diese Variante gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) zu untersuchen und auszuarbeiten. Zudem sollte geprüft werden, ob durch eine Anpassung des Brückenradius und eine größere Brückenbreite eine bessere Verkehrsführung erreicht werden könne.

 

Weiterhin äußert Herr von Hörsten Verwunderung darüber, dass sich der LBV bislang noch nicht konkret geäußert und offenbar keine Planungen aufgenommen habe. Hierzu bittet er um nähere Informationen.

 

Herr Stein stellt nochmal klar, dass es sich um einen gemeinsamen Antrag der BGN-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handele.

 

Herr Rieger erläutert, dass die betreffende Brücke Teil einer Landesstraße sei und der Prüfauftrag bereits in die Sitzungsvorlage aufgenommen worden sei. Inhaltlich gehe es zum einen um die Frage, ob durch eine gemeinsame Planung und Errichtung Kosten eingespart werden könnten. Hierzu sei der LBV bereits kontaktiert worden, zudem habe es erste Gespräche mit dem zuständigen Projektleiter gegeben.

 

Herr Rieger weist darauf hin, dass die geplante Fußgänger- und Fahrradbrücke auf der Hafenwestseite im Rahmen eines Förderprojektes umgesetzt werde. Die Stadt sei dabei an die geltenden Förderrichtlinien gebunden. Eine Nachfrage beim Innenministerium habe ergeben, dass für wesentliche Änderungen ein neuer Rahmen- bzw. Gestaltungsplan erforderlich wäre. In diesem Fall dürften zunächst keine weiteren Mittel ausgegeben werden. Dies sei problematisch, da die Stadt zeitnah mit den Bauleistungen beginnen wolle. Bereits entstandene Planungskosten müssten gegebenenfalls aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Handlungsspielräume seien daher begrenzt.

 

Bereits im Jahr 2021 sei der LBV im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 87, Teil 1, beteiligt worden. Mit diesem Verfahren sei das Baurecht für die geplante Brücke geschaffen worden. Der LBV habe damals keine Stellungnahme bezüglich der Brücke abgegeben. Im Jahr 2025 habe ein erstes Gespräch zwischen LBV und Bauamt stattgefunden, in dem eine Planung für das Jahr 2026 in Aussicht gestellt worden sei. Anfang des laufenden Jahres habe es weitere Gespräche gegeben. Eine Ausschreibung oder die Beauftragung eines Planers von Seiten des LBV seien bislang jedoch nicht erfolgt.

 

Für den Abriss der bestehenden Straßenbrücke müsse ein Interimsbauwerk errichtet werden. Der für die Stadt tätige Tragwerksplaner habe vom LBV bereits den Auftrag erhalten, die Statik für dieses Interimsbauwerk zu berechnen und entsprechende Planungen vorzunehmen. Dabei werde geprüft, ob die geplante städtische Brücke auf derselben Gründung errichtet werden könne wie das Interimsbauwerk. Dadurch könnte vermieden werden, zwei separate Gründungen herzustellen. Seitens des LBV seien bislang jedoch noch keine weiteren konkreten Schritte eingeleitet worden.

 

Herr Rieger führt weiter aus, dass die Schienenhinterlandanbindung, die Erneuerung der Landesstraße sowie weitere Bauvorhaben und parallel zahlreiche Infrastrukturmaßnahmen in Neustadt in Holstein geplant seien. Zudem werde die Bahnstrecke voraussichtlich in den Jahren 2027/2028 elektrifiziert, sodass in diesem Zeitraum kein Zugverkehr stattfinden werde. Diese Rahmenbedingungen seien dem LBV bereits mitgeteilt worden.

 

Während die Stadt bereits über eine fertige Ausführungsplanung verfüge, befinde sich der LBV nach Kenntnisstand der Verwaltung noch am Anfang des Planungsprozesses. Die Kosten der städtischen Maßnahme seien bekannt, die Kosten für die Erneuerung der Landesstraße und der Straßenbrücke hingegen nicht. Sollte die geplante Fußgänger- und Fahrradbrücke nicht umgesetzt werden, müssten Fördermittel und Planungskosten zurückgezahlt werden. Zudem würde sich das Gesamtprojekt verzögern. Ob eine gemeinsame Brücke technisch umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sei, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden.

 

Herr Rieger erläutert, dass eine Trennung von Brückenbauwerken in vielen Fällen sinnvoll sei. Zudem müssten Fragen der Unterhaltung und Zuständigkeiten geklärt werden. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Land existiere bislang nicht.

 

Die Stadt plane eine gestalterisch anspruchsvolle Brücke mit hoher Aufenthaltsqualität. Eine gemeinsame Brücke würde diesen Anforderungen voraussichtlich nicht gerecht und entspräche auch nicht dem üblichen Vorgehen des LBV.

Die geplante (städtische) Brücke sei bereits so ausgelegt, dass sie Rettungsfahrzeuge aufnehmen könne, jedoch nicht für dauerhaften Pkw-Verkehr vorgesehen sei. Eine doppelte Brücke mit gemeinsamer beziehungsweise abgestimmter Gründung könne daher durchaus Vorteile bieten.

 

Herr Rieger betont, dass die Notwendigkeit zweier nebeneinanderliegender Brücken den Bürgerinnen und Bürgern sachlich vermittelt werden könne und dies im Brückenbau keine ungewöhnliche Lösung darstelle.

Die Brückenkonstruktion und die Radien seien bereits mit dem LBV abgestimmt worden. Außerdem wurde der LBV darüber informiert, dass die gesamte technische Versorgung über die bestehende Brücke verläuft.

 

Kosteneinsparungen seien weiterhin zu berücksichtigen und Bauabläufe entsprechend zu koordinieren. Solange beim LBV jedoch noch kein verantwortlicher Planer benannt sei, könnten Detailfragen nicht abschließend geklärt werden.

 

Der LBV habe die Stadt gebeten, die Flächen vor der Brücke zunächst nicht herzustellen. Das Bauamt habe daraufhin die Kosten für eine Zwischenlagerung der vorgesehenen, eigenen  Materialien geprüft. Das Ergebnis habe gezeigt, dass Lagerhaltung, Rückstellungen sowie mögliche Baukostensteigerungen Mehrkosten von rund 200.000 Euro verursachen würden.

 

Abschließend stellt Herr Rieger fest, dass derzeit keine Möglichkeiten gesehen werden, das Verfahren weiter zu beschleunigen.

 

Herr Stein bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen.

 

 

Diskussion:

Herr Albers dankt Herrn Rieger ebenfalls für seinen Bericht. Er weist darauf hin, dass die Thematik bereits im Hauptausschuss sowie im Bauausschuss behandelt wurde.

 

Herr Albers erklärt, dass die CDU-Fraktion den Antrag nicht unterzeichnet habe. Dies begründet er damit, dass Herr Rieger in die komplexe Materie intensiv eingearbeitet sei. Er habe nicht den Eindruck, dass die Selbstverwaltung hier unterstützend eingreifen müsse. Er gehe davon aus, dass sämtliche Alternativen geprüft werden und die Kostenkontrolle durch das Bauamt sichergestellt sei. Ein Wechsel der Planung sei stets mit erheblichen Kosten verbunden. Man müsse dem laufenden Prozess auch Vertrauen entgegenbringen.

 

Herr von Hörsten betont, dass der Baufortschritt nicht ausgebremst werden solle. Er erkundigt sich, ob die städtische Brücke vorerst aus dem Bauvorhaben herausgenommen worden sei.

 

Herr Rieger erläutert, dass ursprünglich eine Ausschreibung einschließlich der Brücke und der Flächen bis zum Petersen-Speicher möglich gewesen wäre. Nun seien jedoch die Brücke sowie deren Tragwerk aus der Ausschreibung herausgenommen worden. Die Brücke lasse sich jedoch gut als eigenständiges Projekt separieren. Dies sei zudem förderunschädlich.

 

Herr von Hörsten fragt nach, ob der Vorplatz dennoch gebaut werde und ob mit Verzögerungen zu rechnen sei.

 

Herr Rieger erklärt, dass mit dem Bau des Vorplatzes begonnen werden könne. Es sei jedoch möglich, dass sich der weitere Ablauf zeitlich verzögere. Seitens des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) bestehe die Auffassung, dass der Bau der Straßenbrücke gegebenenfalls neu betrachtet werden müsse. Die geplante Fußgängerbrücke befinde sich mit etwa fünf Metern Abstand sehr nah an der LBV-Brücke. Daher stelle sich die Frage, wie die Gründung der Bauwerke umgesetzt werden könne.

 

Herr Rieger führt weiter aus, dass der LBV seine Brücke nicht ohne eine Interimsbrücke errichten könne, da Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge während der Bauzeit jederzeit eine Querungsmöglichkeit benötigen. Alle übrigen Fahrzeuge würden umgeleitet. Die Interimsbrücke werde stets vor der eigentlichen Brücke errichtet. Da das Binnenwasser nicht schiffbar sei, stelle der Brückenbau eine besondere Herausforderung dar. Es sei nicht möglich, unmittelbar an der bestehenden Brücke zu arbeiten, da stets ein Bauwerk vorgeschaltet werden müsse. Ein sinnvoller Lösungsansatz könnte sein, dass der LBV zunächst eine Gründung errichtet, die für Fahrzeuge bis 40 Tonnen ausgelegt ist. Darauf würde eine Interimsbrücke aufgebaut. Nach Fertigstellung der neuen Straßenbrücke könnte die Interimsbrücke zurückgebaut und auf der vorhandenen Gründung die geplante Holzkonstruktion der städtischen Brücke errichtet werden.

 

Herr von Hörsten stellt fest, dass die städtische Brücke somit erst nach Fertigstellung der LBV-Brücke gebaut werden könne. Herr Rieger bestätigt dies.

 

Herr Stein hebt hervor, dass damit nochmals klargestellt werde, dass die städtische Brücke erst nach Abschluss der Maßnahmen des LBV errichtet werden könne. Dieser Umstand sei bislang nicht ausreichend deutlich dargestellt worden.

Herr Rieger bestätigt diese Einschätzung.

 

Herr von Hörsten fragt, ob die Stadt ihre Brückenplanung noch anpassen oder gegebenenfalls ganz auf den Bau verzichten könne, falls der LBV sich für eine andere Bauvariante entscheide und zugleich eine Einigung mit den Stadtwerken hinsichtlich der Leitungsführung erzielt werde. Zudem möchte er wissen, wann eine entsprechende Entscheidung getroffen werden müsse.

 

Herr Rieger erläutert, dass dies theoretisch möglich sei. Die Städtebauförderung und die Fördermittelgeber seien über die bestehende Problematik informiert. Sobald konkrete Planungen des LBV vorlägen, könne eine entsprechende Abstimmung erfolgen.

 

Herr Hoppert schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

3. Die Umsetzung der im Rahmen der Städtebauförderung bewilligten Maßnahmenkonzeption für den 2. Bauabschnitt der Hafenwestseite für das Baulos 1 bleibt hiervon unberührt.

 

Herr Weber führt aus, dass die Sachlage sehr komplex dargestellt worden sei und offenbar auch tatsächlich sehr komplex sei. Angesichts der Bedeutung der L 309 sowie der Hafenbrücke als einziger Querungsmöglichkeit des Hafens stelle sich die Frage, wie die Verkehrsströme künftig bewältigt werden könnten. Herr Rieger habe ausgeführt, dass es bislang weder einen konkreten Termin noch eine abschließende Planung gebe. Herr Weber habe den Eindruck, dass die Bedeutung dieser Maßnahme in Kiel noch nicht vollständig erkannt worden sei.

 

Herr Rieger widerspricht dem Eindruck fehlender Ansprechpartner. Es gebe beim LBV klare Ansprechpartner und die Problematik sei dort bekannt. Allerdings sei bislang noch kein Brücken- beziehungsweise Tragwerksplaner beauftragt worden. Daher fehle derzeit noch ein fachlicher Ansprechpartner für die konkrete Planung.

 

Herr Stein erklärt, dass er keine Sorge hinsichtlich der Kommunikation habe. Er habe großes Vertrauen in das Bauamt und sei überzeugt, dass die Angelegenheit im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten engagiert und im Interesse der Stadt Neustadt in Holstein vorangetrieben werde. Die Sorgen hinsichtlich eines Abrisses der bestehenden Brücke seien allen Beteiligten bewusst. Das Bauamt habe die Situation im Griff.

 

Herr Weber erläutert, dass er die Entwicklung der Hafenwestseite von Beginn an begleitet habe und an den entsprechenden Entscheidungsprozessen beteiligt gewesen sei. Dennoch fühle er sich derzeit unsicher. Das Vertrauen in die Verwaltung sei vorhanden und die politischen Gremien seien grundsätzlich gut informiert. Gerade weil viele Fragen noch ungeklärt seien, sehe er jedoch weiteren Klärungsbedarf. Es müsse eine grundlegende Abstimmung mit den entscheidenden Stellen erfolgen. Zudem sei auch die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Herr Weber vertritt die Auffassung, dass gegenüber den zuständigen Stellen deutlicher Druck aufgebaut werden müsse.

 

Herr Stein erklärt, dass die vorgetragenen Informationen zur Kenntnis genommen würden. Er habe den Eindruck, dass die Verwaltung die Situation offen und deutlich dargestellt habe.

 

Herr Rieger ergänzt, dass die Problematik sowohl beim LBV in Kiel als auch in der Niederlassung Lübeck bekannt sei und dort ebenfalls wahrgenommen werde, dass Handlungsdruck bestehe.

 

Frau Helbach verliest abschließend nochmals den geänderten Punkt 3 des Beschlussvorschlags:

„3. Die Umsetzung der im Rahmen der Städtebauförderung bewilligten Maßnahmenkonzeption für den 2. Bauabschnitt der Hafenwestseite für das Baulos 1 bleibt hiervon unberührt.“

 

Herr Stein verliest den Beschlussorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 


Beschluss:

 

1. Der Antrag der BGN-Fraktion zur Prüfung einer möglichen gemeinsamen Hafenbrücke mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den fachlichen Austausch mit dem LBV.SH im Zuge der weiteren Planung fortzuführen und Möglichkeiten einer koordinierten Umsetzung der Brückenbauwerke zu prüfen. Dabei sollen insbesondere mögliche Kooperationsansätze sowie Synergien und Kosteneinsparpotenziale – beispielsweise im Hinblick auf Bauabläufe oder Gründungsarbeiten – berücksichtigt werden.

3. Die Umsetzung der im Rahmen der Städtebauförderung bewilligten Maßnahmenkonzeption für den 2. Bauabschnitt der Hafenwestseite für das Baulos 1 bleibt hiervon unberührt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0