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Auszug - Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Neustadt in Holstein (für ein Gebiet im Bereich zwischen Pelzerhakener Straße und Luuskrog/Birkenweg) - Erweiterung Hotel Strandkind hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3522/26 Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Neustadt in Holstein (für ein Gebiet im Bereich zwischen Pelzerhakener Straße und Luuskrog/Birkenweg) - Erweiterung Hotel Strandkind
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Stein
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Herr Stein übergibt das Wort an Herrn Rieger.

 

Herr Rieger erläutert, dass die Familie Iskra anwesend sei, um ihr Vorhaben zur Erweiterung des Hotels Strandkind vorzustellen. Die Familie Iskra werde das Projekt vorstellen, Herr Rissmann den Entwurf erläutern und die Verwaltung die bauleitplanerischen Aspekte darstellen.

 

Frau Iskra stellt zunächst ihre Familie vor. Anwesend seien Herr und Frau Iskra sowie deren Kinder Hendrik und Jonas Iskra. Frau Iskra bedankt sich für die Gelegenheit, das Projekt vorstellen zu dürfen.

 

Sie führt aus, dass ihre Familie bereits seit vier Generationen mit Pelzerhaken verbunden sei und die fünfte Generation bereits in den Startlöchern stehe. Daher sei es ihr wichtig, bei den Planungen auch die langfristige Zukunft des Familienunternehmens im Blick zu behalten. Vor rund zehn Jahren sei das alte Hotel abgerissen und durch einen Neubau ersetzt worden.

 

Das Hotel Strandkind sei ein nachhaltig ausgerichtetes Familienhotel mit Schwerpunkt auf Familien mit Kindern. Angeboten würden unter anderem Kinderbetreuung und Aktivprogramme. Das Hotel verfüge über 40 Zimmer und beschäftige rund 50 Mitarbeitende ganzjährig. Frau Iskra erklärt, dass die Hotelbranche einem stetigen Wandel unterliege und kontinuierliche Investitionen erforderlich seien, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ziel der geplanten Erweiterung sei daher die langfristige Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes.

 

Im Rahmen von Gästebefragungen sei wiederholt der Wunsch nach einem Schwimmbad geäußert worden. Insbesondere in den Monaten von November bis März könne dadurch die Attraktivität des Hotels gesteigert und die Auslastung verbessert werden. Von dem Vorhaben würden nach Auffassung der Familie Iskra nicht nur das Hotel, sondern auch der Standort Pelzerhaken beziehungsweise Neustadt in Holstein profitieren. Durch die Erweiterung könnten Arbeitsplätze gesichert und zusätzliche Gäste gewonnen werden, die wiederum Kaufkraft in die Region brächten. Das Projekt verstehe die Familie als Investition in die Zukunft des Unternehmens, der Mitarbeitenden, der Gäste und des Standortes.

 

Herr Iskra ergänzt, dass das benachbarte Grundstück inzwischen erworben worden sei. Gemeinsam mit Architekt Herrn Rissmann seien Ausbaupläne entwickelt worden. Vorgesehen seien der Bau eines Schwimmbades, zusätzliche Gästezimmer sowie weitere Betreuungsangebote für Kinder. Darüber hinaus werde geprüft, ein separates Gebäude mit Indoor-Spielmöglichkeiten zu errichten.

 

Gleichzeitig solle das bestehende Hauptgebäude modernisiert werden. Geplant seien die Renovierung von Gästezimmern und Restaurantbereichen sowie die Umgestaltung des Tagungsraumes.

 

Besonderer Wert werde auf eine nachhaltige Bauweise gelegt. Der Anbau solle überwiegend in Holzbauweise errichtet werden. Zudem seien der Einsatz von Solarthermie, Photovoltaik und Wärmepumpentechnik vorgesehen. Nach Möglichkeit sollten regionale Handwerksbetriebe in die Umsetzung eingebunden werden.

 

Die Realisierung des Projektes solle möglichst zeitnah erfolgen. Als Baubeginn werde der Herbst 2027 angestrebt. Die Bauzeit werde auf etwa neun Monate geschätzt. Gespräche mit den finanzierenden Banken hätten bereits stattgefunden.

 

Auch Fragen des Lärmschutzes seien bereits betrachtet worden. Durch geeignete Maßnahmen solle insbesondere der Lärm spielender Kinder reduziert werden, um die Nachbarschaft nicht übermäßig zu beeinträchtigen. Das Grundstück solle eingefriedet werden, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Darüber hinaus seien Überlegungen zu Rettungswegen sowie zur Parkplatzsituation angestellt worden.

 

Diskussion:

Frau Winter (Anwohnerin) fragt nach der zukünftigen Nutzung der Außenanlagen und erkundigt sich, ob diese offen oder geschlossen gestaltet werden sollen.

 

Herr Iskra erläutert, dass das neu erworbene Grundstück derzeit sehr offen sei. Geplant sei jedoch eine Einfriedung, möglicherweise in Form eines Walls, um das Gelände abzugrenzen und gleichzeitig den Kinderlärm abzuschirmen. Auf weitere Nachfrage von Frau Winter erklärt Herr Iskra, dass ausschließlich ein Hallenbad vorgesehen sei; ein Freibad sei nicht geplant.

 

Herr Drechsler fragt, ob die Nutzung des Schwimmbades ausschließlich Hotelgästen vorbehalten sein werde oder auch externen Besucherinnen und Besuchern offenstehen könne.

 

Herr Iskra erklärt, dass hierzu bislang noch keine abschließenden Überlegungen angestellt worden seien.

 

Herr Neubauer erkundigt sich nach möglichen Vorgaben hinsichtlich zulässiger Lärmemissionen beziehungsweise Dezibelgrenzen.

 

Herr Rieger erläutert daraufhin die bauleitplanerischen Rahmenbedingungen. Das bestehende Baurecht reiche für die geplante Erweiterung nicht aus, weshalb die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich sei. Gespräche mit Herrn Rissmann hätten hierzu bereits stattgefunden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sei die Ausweisung eines Sondergebietes für Hotelnutzung sinnvoll, um dem Betrieb angemessene Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen. Gleichzeitig könnten sich hieraus auch zusätzliche oder angepasste Entwicklungsmöglichkeiten für angrenzende Grundstücke ergeben.

 

Da die benachbarten Gebiete als reine Wohngebiete festgesetzt seien, werde im Rahmen des Verfahrens ein Schallgutachten erforderlich sein. Auch die Auswirkungen auf Verkehr und Erschließung müssten im Rahmen der Bauleitplanung untersucht werden. Der derzeit vorgesehene Geltungsbereich sei noch nicht abschließend festgelegt und könne im weiteren Verfahren angepasst werden, sofern dies fachlich erforderlich sei.

 

Herr Stein äußert sich positiv zu dem vorgestellten Projekt und begrüßt die geplanten Investitionen am Standort.

 

Herr von Hörsten erklärt, dass er die Entwicklung des Hotels grundsätzlich begrüße und die Angebote für Familien als Bereicherung empfinde. Gleichzeitig sei er als unmittelbarer Nachbar von den Auswirkungen betroffen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Bereich Lärmschutz halte er eine klarere Abgrenzung für erforderlich. Er sehe insbesondere die Nähe seines Grundstücks zur geplanten Erweiterung kritisch. Zudem bestehe auf einem anderen Grundstück ein Wegerecht, das berücksichtigt werden müsse. Nach seiner Auffassung sei die Planung in der vorliegenden Form noch nicht ausreichend.

 

Herr Rieger erläutert anhand der vorliegenden Pläne die vorgesehenen Abgrenzungen. Diese seien jedoch nicht endgültig festgelegt. Sollten fachliche Untersuchungen, insbesondere zum Schallschutz, eine Veränderung des Geltungsbereiches erforderlich machen, könne dies im Verfahren berücksichtigt werden. Zunächst sei grundsätzlich darüber zu entscheiden, ob die Erweiterung des Hotelstandortes unterstützt werde. Die konkrete Ausgestaltung werde Gegenstand der weiteren Beratungen und Planentwürfe sein.

 

Herr von Hörsten stellt daraufhin fest, dass sein Grundstück nach derzeitiger Planung außerhalb des vorgesehenen Geltungsbereiches liege.

 

Herr Weber verweist auf den vorliegenden Beschlussvorschlag, der aus seiner Sicht klare Aussagen treffe. Er verliest den Beschlussvorschlag und erklärt, diesem zustimmen zu können.

 

Anschließend verliest Herr Stein den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.

 

Herr Schmidt erkundigt sich, ob die Verwaltung beabsichtige, den Bebauungsplan selbst aufzustellen oder ein externes Planungsbüro zu beauftragen.

 

Herr Rieger erklärt, dass die Planaufstellung durch die Verwaltung erfolgen solle. Die erforderlichen Fachgutachten würden durch externe Fachplaner erstellt.

 


Beschluss:

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. Für ein Gebiet im Bereich des Hotels Strandkind in Pelzerhaken (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Hotel“ gemäß § 11 BauNVO zur planungsrechtlichen Sicherung und städtebaulich geordneten Weiterentwicklung des bestehenden Hotelstandortes. Hierdurch sollen insbesondere Erweiterungsmöglichkeiten für zusätzliche touristische Angebote geschaffen werden, die der Stärkung der touristischen Infrastruktur sowie einer besseren Auslastung des Betriebes in der Zwischen- und Nachsaison dienen. Gleichzeitig sollen die Belange der angrenzenden Wohnnutzungen berücksichtigt und eine verträgliche städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.

4. Die Ausarbeitung des Planentwurfs sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt durch das Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein.

5. Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entstehenden weiteren Planungskosten, insbesondere für erforderliche Fachgutachten (z. B. schalltechnische Untersuchungen), sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu einen Planungskostenvertrag vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1