Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Der Vorsitzende gibt den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss bekannt: TOP 8: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Anpassung von zwei Kaufverträgen Ib 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grundstückskaufverträge (Bebauungsplan Nr. 87 – Teilbereich 2: Gemarkung Neustadt, Flur 23, Flurstücke 410, 411, 414, 416, 418, 419, 421 und 51/3) dahingehend anzupassen, dass das in § 12 der Kaufverträge geregelte subjektiv-persönliche Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Neustadt in Holstein gelöscht wird, sofern die nachfolgend genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind:
2. Im Übrigen bleiben die Regelungen des städtebaulichen Vertrages sowie der Grundstückskaufverträge unverändert bestehen.
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