Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bürgermeister Spieckermann berichtet, dass im Nachgang der Hebesatzerhöhung zur Grundsteuer per 01.01.2026 etwa 30 telefonische Eingaben erfolgt, ca. fünf Einwendungen als Mail eingegangen seien und drei eingelegte Widersprüche zurückgewiesen wurden. Ein Einwohner habe von einer 50 %-igen Erhöhung in zwei Jahren gesprochen und den Bürgermeister explizit gebeten, den Ärger über das Vorgehen an die Stadtverordneten weiterzutragen. Größtenteils müsse erläutert werden, dass die vorherige Grundsteuerreform keine Erhöhung an sich darstelle, sondern mit ihr die höchstrichterlich angemahnte Bereinigung einer Bemessungsungleichbehandlung erfolgte. Die Kommunen seien dabei nicht für die Bewertung des Grundsteuerwertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages veranwortlich.
Der Vorsitzende führt an, dass die Grundsteuerreform auch in zahlreichen Fällen zu niedrigeren Bemessungsgrundlagen geführt habe.
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