Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Der Vorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. TOP 9: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Anpassung von zwei Kaufverträgen I 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grundstückskaufverträge (Bebauungsplan Nr. 87 – Teilbereich 2: Gemarkung: Neustadt, Flur: 23, Flurstücke: 410, 411, 414, 416, 418, 419, 421 und 51/3) dahingehend anzupassen, dass das in § 12 der Kaufverträge geregelte Wiederkaufsrecht der Stadt Neustadt in Holstein gelöscht wird, sofern die nach-folgend genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Die Bauverpflichtung gilt als erfüllt, mit Vorlage - einer verbindlichen Finanzierungszusage eines Kreditinstituts, - eines unterzeichneten Generalunternehmervertrages zur vollständigen Fertigstellung des Bauvorhabens - sowie einer schriftlichen Absichtserklärung des Vorhabenträgers zur Umsetzung des Gesamtprojekts. 2. Im Übrigen bleiben die Regelungen des städtebaulichen Vertrages sowie der Grundstückskaufverträge unverändert bestehen.
TOP 10: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Anpassung von zwei Kaufverträgen II 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grundstückskaufverträge (Bebauungsplan Nr. 95: Gemarkung: Neustadt, Flur: 29, Flurstücke: 14, 47 und 12/5) dahingehend anzupassen, dass das in § 14 der Kaufverträge geregelte Wiederkaufsrecht der Stadt Neustadt in Holstein gelöscht wird, sofern die nachfolgend genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Die Bauverpflichtung gilt als erfüllt, mit Vorlage - einer verbindlichen Finanzierungszusage eines Kreditinstituts, - eines unterzeichneten Generalunternehmervertrages zur vollständigen Fertigstellung des Bauvorhabens - sowie einer schriftlichen Absichtserklärung des Vorhabenträgers zur Umsetzung des Gesamtprojekts. 2. Im Übrigen bleiben die Regelungen des städtebaulichen Vertrages sowie der Grundstückskaufverträge unverändert bestehen.
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