Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 04.03.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:03 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Der Vorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.

TOP 9: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Anpassung von zwei Kaufverträgen I

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grundstückskaufverträge (Bebauungsplan Nr. 87 – Teilbereich 2: Gemarkung: Neustadt, Flur: 23, Flurstücke: 410, 411, 414, 416, 418, 419, 421 und 51/3) dahingehend anzupassen, dass das in § 12 der Kaufverträge geregelte Wiederkaufsrecht der Stadt Neustadt in Holstein gelöscht wird, sofern die nach-folgend genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Die Bauverpflichtung gilt als erfüllt, mit Vorlage

- einer verbindlichen Finanzierungszusage eines Kreditinstituts,

- eines unterzeichneten Generalunternehmervertrages zur vollständigen Fertigstellung des Bauvorhabens

- sowie einer schriftlichen Absichtserklärung des Vorhabenträgers zur Umsetzung des Gesamtprojekts.

2. Im Übrigen bleiben die Regelungen des städtebaulichen Vertrages sowie der Grundstückskaufverträge unverändert bestehen.

 

TOP 10: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Anpassung von zwei Kaufverträgen II

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grundstückskaufverträge (Bebauungsplan Nr. 95: Gemarkung: Neustadt, Flur: 29, Flurstücke: 14, 47 und 12/5) dahingehend anzupassen, dass das in § 14 der Kaufverträge geregelte Wiederkaufsrecht der Stadt Neustadt in Holstein gelöscht wird, sofern die nachfolgend genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Die Bauverpflichtung gilt als erfüllt, mit Vorlage

-  einer verbindlichen Finanzierungszusage eines Kreditinstituts,

-  eines unterzeichneten Generalunternehmervertrages zur vollständigen Fertigstellung des Bauvorhabens

-  sowie einer schriftlichen Absichtserklärung des Vorhabenträgers zur Umsetzung des Gesamtprojekts.

2. Im Übrigen bleiben die Regelungen des städtebaulichen Vertrages sowie der Grundstückskaufverträge unverändert bestehen.