Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Zum Thema Hafenwestseite / Hafenbrücke erklärt Frau Weise, dass hierzu künftig regelmäßig im Bauausschuss berichtet werde. Die Planung einer Fußgängerbrücke parallel zur Hafenbrü-cke sei seit 2017 Bestandteil des Sanierungsgebiets Hafenwestseite und Ergebnis eines um-fangreichen Beteiligungs- und Planungsprozesses. Eine Entwurfsplanung sei im Bauausschuss vorgestellt, beschlossen und gemeinsam mit dem zweiten Bauabschnitt der Freianlagen Hafen-westseite als Förderantrag eingereicht worden. Nach Mitteilung des Landesbetriebes müsse die bestehende Hafenbrücke neu gebaut werden. Inzwischen fänden hierzu regelmäßige Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Stra-ßenbau statt. Der Neubau der Fußgängerbrücke werde zeitlich mit dem Neubau der Autobrücke abgestimmt. Verschiedene Lösungsansätze, unter anderem mit einer temporären Notbrücke, würden geprüft. Eine abgestimmte Lösung werde angestrebt. Die Stadtwerke seien aufgrund der Leitungsführung eingebunden. Über den Sachstand werde regelmäßig im Hauptausschuss berichtet, konkrete Lösungen würden im Bauausschuss vorgestellt. Die Gestaltung der Autobrücke solle unter Beteiligung des Bauausschusses erfolgen.
Herr Greve erkundigt sich nach der Verlässlichkeit und möglichen Anpassung zugesagter Lan-deszuschüsse sowie nach der Förderung zusätzlicher Investitionen aus dem Infrastrukturpaket des Bundes.
Herr Spieckermann erklärt, dass die vorgesehenen Infrastrukturmittel in Höhe von rund 7 Mio. Euro auch für bereits begonnene oder seit dem 01.01.2025 laufende Projekte verwendet werden könnten. Ausführungshinweise lägen derzeit noch nicht vor. Eine Doppelförderung sei ausgeschlossen. Aktuell werde geprüft, welche Projekte förderfähig seien.
Herr von Hörsten berichtet, dass er die Ausführungen von Herrn Rieger in der letzten Sitzung des PUBA so verstanden habe, dass sowohl die Maßnahme als auch die Anzahl der in der Ha-fenbrücke verlegten Leitungen überraschend gewesen seien. Er erkundigt sich, ob die Finanzie-rung der Brücke vollständig beim LBV liege und ob anstelle der geplanten zwei Brücken auch der Bau einer größeren Brücke in Betracht gezogen werden könne, um gegebenenfalls Kosten zu sparen.
Frau Weise erklärt, dass die Sanierungssatzung bis 2029 verlängert wurde und Fördermittel bis dahin eingesetzt werden können. Ein gemeinsamer Bau einer großen Brücke mit dem LBV wür-de nicht mehr als Städtebaufördermaßnahme gelten, sodass hierfür keine Fördermittel zur Verfügung stünden. Die Kosten für den Neubau der Brücke seien grundsätzlich vom LBV zu tragen, gegebenenfalls zuzüglich anteiliger Kosten für Leitungsverlegungen.
Herr Stein fragt, ob die Notbrücke ausschließlich für Rettungsfahrzeuge, dem Radverkehr und Fußgängern vorgesehen sei.
Frau Weise erläutert, dass sich das Projekt noch in einem frühen Planungsstadium befinde und entsprechende Lösungsvarianten derzeit erarbeitet würden.
Herr Hansen weist darauf hin, dass bei der Planung die künftig steigende Lkw-Lasten berück-sichtigt werden sollten.
Herr Reichert fragt nach dem möglichen Baubeginn im Jahr 2034 (war in der Zeitung so zu le-sen), nach der geplanten Ausgestaltung der Brücke sowie nach der Notwendigkeit einer zusätz-lichen Fahrrad- und Fußgängerbrücke. Zudem erkundigt er sich nach der Kostenbeteiligung des Landes und gibt zu bedenken, ob an dem 2014 gefassten Beschluss zum Bau einer zweiten Brücke festgehalten werden solle. Weiterhin fragt er nach den bislang verausgabten Planungs- und Fördermitteln.
Frau Weise teilt mit, dass bislang Planungskosten in Höhe von 160.000 Euro angefallen seien, davon 106.000 Euro aus Fördermitteln und 54.000 Euro aus Eigenmitteln. Bei einem Abbruch oder einer grundlegenden Änderung der Planung müssten Fördermittel zurückgezahlt werden. Neue Planungen seien nicht erneut förderfähig. Die Kosten für die Fahrrad- und Fußgängerbrücke belaufen sich auf 1,735 Mio. Euro, wovon 1,14 Mio. Euro gefördert werden. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 589.000 Euro.
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