Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bürgermeister Spieckermann führt zur Vorlage aus und skizziert dabei den Sachverhalt zu der im Zeitraum von 2009 bis 2025 entstandenen alleinstehenden Forderungsposition über 100 TEUR ohne Nennung der Firma. Weiter geht er auf entsprechende Nachfrage von Herrn Klemp auf die gesetzlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten nach Wertgrenzen zur Niederschlagung als zeitweiligen Verzicht auf die Beitreibung einer fälligen Forderung und dem Unterschied zum Erlass als vollständige Befreiung von einer Forderung ein.
Beschluss: Der Bericht über Niederschlagung und Erlass von Forderungen 2025 wird zur Kenntnis genommen.
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