Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Handlungsfeld Hafenwestseite und Bahnhofsvorplatz  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 04.02.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Frau Weise erläutert die sich aus der Anlage zur Sitzung ergebenden Fortschreibungspunkte der Einzelmaßnahmen zur Hafenwestseite und beantwortet Fragen des Gremiums zu der vertraglich vereinbarten Planung der Hospitaleinfriedung durch den Investor und den Entsorgungsmöglichkeiten des ZVO von Unterflurmüllcontainern.

 

Herr Gerthenrich nimmt die jüngste Presseberichterstattung zu den LBV-Planungen des Hafenbrückenneubaus zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass vorrangig mit dem LBV gemeinsam eine Brücke mit den Planungszielen beider Bauwerke realisiert werden müsse.

Frau Weise wiederholt, dass man in engen Gesprächen zur zeitlichen Abstimmung und Koordinierung sei, gegenwärtig aufgrund des Planungsrückstandes beim LBV jedoch keine konkreten Lösungen oder Zeitpläne diskutieren könne.

 

Herr Klemp erinnert an einen im August 2025 beratenen Antrag der BGN zur Prüfung einer kostengünstigeren Brückenvariante. Hierzu habe er noch nichts von der Verwaltung gehört. Auch er wolle mit Nachdruck auf eine Abstimmung des LBV mit der Stadt hinweisen.

Frau Weise erweitert die Gesichtspunkte um den sich darstellenden Planungsbedarf der Autobahn GmbH für den Abschnitt der A1 und gibt hinsichtlich des BGN-Antrages zu bedenken, dass die in der seinerzeitigen Rahmenplanung vorgesehene Bauweise eine Fördergrundlage bilde.

Herr Klemp hält fest, dass in der seinerzeitigen Beratung im PUBA eine Prüfung zugesagt wurde.

Frau Weise erwidert, dass dem Fachausschuss keine neue Planung vorgelegt werde.

 

Protokollnotiz:

Der mit der VO/3376/25 in der Sitzungsfortsetzung des PUBA am 05.06.2025 unter TOP 17 beschlossene Prüfauftrag, ob für die baulichen Maßnahmen des Hafenvorplatzes und der Parallelbrücke kostengünstigere bauliche Ausführungen in Betracht kommen könnten, ist weiterhin in der Beschlussverfolgung des Fachausschusses (Termin zuletzt fortgeschrieben am 03.02.2026).

 

Herr Reichert erklärt, dass man die Planungen bereits 2014 aufgenommen habe und sich für eine Holzausführung entschied. Angesichts der Sanierungsbedarfe der Seebrücken müsse man sich fragen, wie lange die Parallelbrücke an der Stelle halten solle und welche Tragfähigkeit sie haben werde. Er würde im nächsten Hauptausschuss wissen wollen, was die Brücke koste, welche Planungskosten geflossen seien und mit welchen Fördermitteln gerechnet werde.

Der Vorsitzende verweist auf den PUBA als zuständigen Fachausschuss.

Herr Vowe warnt davor, aus Kostengründen von den Planungen abzuweichen und damit Fördermittel zu riskieren. Er würde Herrn Reichert daneben empfehlen, seine persönlichen Anfragen per Mail an die Verwaltung zu geben, aber nicht in den Ausschusssitzungen vorzutragen.

 

Protokollnotiz:

Die Abteilung Stadtplanung antwortet am 05.02.2026 wie folgt:

Wieviel Planungsgelder haben wir schon für die Fußgängerhafenbrücke ausgegeben?
-> rund 160.000 € bis LPH 6 (Leistungsbilder Ing.-Bauwerke + Tragwerksplanung für Brücke und Gründung).
Wieviel davon wird gefördert und würde eine Planungsänderung/Teilwiederholung erneut gefördert werden?
-> davon werden bisher gefördert: 106.000 €. Planungsänderung oder Teilwiederholungen werden nicht gefördert.
Was die Brücke insgesamt kostet?
-> nach Kostenberechnung: Gründung: 715.000 €, Brücke: 750.000 €, Baunebenkosten: 270.000 € / Summe: 1.735.000 €
Wieviel wird davon gefördert?
-> 1.145.100 € / städtischer Anteil: 589.900 €