Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Antrag der CDU-Fraktion: Änderung Winterdienst Bornholmweg und Wikingerweg  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 05.02.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3478/26 Antrag der CDU-Fraktion: Änderung Winterdienst Bornholmweg und Wikingerweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelAktenzeichen:3-703-00/1
  Bezüglich:
VO/3129/23-1
Federführend:36 Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia

Bericht:

Herr Schmidt ruft die nächste Vorlage auf und erteilt Herrn Kruschke das Wort.

 

Herr Kruschke stellt den Antrag der CDU-Fraktion vor. Er führt aus, dass es die CDU für wichtig hält, das Thema aufgrund der aktuellen wetterlichen Situation erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Die CDU beantragt, die Straßen Bornholmweg und Wikingerweg wieder in den städtischen Winterdienst aufzunehmen, sodass dort regelmäßig geräumt und gestreut wird.

 

Insbesondere im Bornholmweg sei dies notwendig, da die Wege auch von älteren Menschen genutzt würden, die diese Straße nutzen, um zu den Einkaufsmärkten Famila und Aldi zu gelangen. Zudem stelle die starke Abschüssigkeit der Straße eine Gefahrenquelle dar.

 

Herr Schmidt bittet Herrn Drechsler, den Antrag der BGN-Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt vorzustellen.

 

Herr Drechsler stellt den Antrag der BGN-Fraktion vor. Die BGN-Fraktion möchte den Antrag der CDU-Fraktion ergänzen und geht auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre ein. Bei der ersten Beratung habe das Bauamt darauf hingewiesen, dass der Winterdienst sehr kostenintensiv sei und zusätzliche Fahrzeuge sowie Personal erforderlich wären. Seitens der Verwaltung sei anschließend vorgeschlagen worden, den Luuskrog in den Winterdienst aufzunehmen, da dort eine Steigung bestehe.

 

Herr Drechsler erläutert weiter, dass er die Satzung geprüft habe. In Neustadt in Holstein seien 208 Straßen registriert, davon würden 155 Straßen durch die Stadt geräumt. 53 Straßen seien aus dem Winterdienst herausgenommen worden, davon seien 35 Verbindungswege bzw. Sackgassen, in denen das Räumfahrzeug nicht durchfahren könne. Weitere 25 Straßen seien so schmal, dass der Streuwagen nicht passieren könne. Es verblieben somit der Bornholmweg, Ostseeweg, Rönneweg und Wikingerweg.

 

Diskussion:

Frau Kerstin Förster (Anwohnerin) merkt an, dass der Eichenweg nur bis zur Hälfte geräumt werde, obwohl von diesem Weg weitere Straßen abgingen. Sie fragt, warum der Eichenweg nicht bis zum Ende geräumt werde. Zudem weist sie darauf hin, dass die Straßenreinigung an die Firma Gollan vergeben sei, und fragt, warum der Winterdienst nicht ebenfalls an die Firma Gollan vergeben werden könne.

 

Herr Schmidt erklärt, dass das Thema zunächst im Ausschuss beraten werde. Anschließend sollen unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ Wortmeldungen zugelassen werden.

 

Herr Drechsler fragt, warum sich die Beratung auf die vier Straßen Bornholmweg, Ostseeweg, Rönneweg und Wikingerweg beschränkt. Zudem erkundigt er sich nach der Bedeutung der auf dem vorgelegten Plan grün schraffierten Flächen, die in der Satzung nicht aufgeführt seien. In diesen Bereichen werde durch die Stadt Winterdienst durchgeführt, jedoch lasse sich hierzu keine entsprechende Regelung in der Satzung finden. Herr Drechsler bittet um Erläuterung.

 

Frau Weise erklärt, dass die Stadt in diesen Bereichen winterdienstpflichtig sei, da sich dort Knicks befänden, die sich im Eigentum der Stadt befinden. Die Stadt sei damit Anliegerin. Eine explizite Erwähnung in der Satzung sei nicht erforderlich, da dort grundsätzlich geregelt sei, dass alle Anlieger räum- und streupflichtig seien.

 

Frau Giszas erkundigt sich, ob sich auch im Bornholmweg stadteigene Knicks befänden.

 

Frau Weise bestätigt, dass es sich auch in diesem Bereich um ein städtisches Grundstück handele.

 

Herr Drechsler fragt weiter, ob es zutreffe, dass der Winterdienst im Bornholmweg lediglich im Bereich des städtischen Grundstücks Räum- und Streutätigkeiten ausführe und in den übrigen Bereichen nicht. Er möchte wissen, ob das Räumschild des Fahrzeugs dort angehoben werde oder ob sinnvollerweise die gesamte Straße mit abgesenktem Schild geräumt werde.

 

Herr Spieckermann führt aus, dass der Stadt im Luuskrog ein größeres Grundstück gehöre und dort daher Winterdienst durch die Stadt erfolgen müsse. Aus diesem Grund sei diese Straße wieder in den Winterdienst aufgenommen worden. Er weist darauf hin, dass Herr Drechsler zahlreiche weitere Straßen genannt habe, über die ebenfalls gesprochen werden müsse. Auch die Bereiche Koggenweg, Piratenweg und Eichenweg sollten in eine Betrachtung einbezogen werden. Es sei zu kurz gegriffen, sich ausschließlich auf die Straßen im Bereich der Einkaufsmärkte Famila und Aldi zu konzentrieren.

 

Herr Spieckermann schlägt vor, auf Grundlage der Satzung darzustellen, um welche Straßen es sich konkret handele und zugleich die entstehenden Personal- und Sachkosten zu ermitteln und gegenüberzustellen. Auch wenn das Thema aktuell auf der Tagesordnung stehe, könne eine geänderte Satzung frühestens zum 01.01.2027 in Kraft treten. Es sei daher sinnvoll, das Thema umfassend zu beraten, alle bewohnten Straßen zu kennzeichnen und im Ausschuss die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen zu diskutieren.

 

Herr Drechsler führt aus, dass er eine Beratung im Workshop-Format für sinnvoll hält. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass auch der Untere und der Obere Bergweg wieder zurückübertragen werden müssten.

 

Weiter berichtet Herr Drechsler von einer Beobachtung während des aktuellen Schneefalls. Gegen 14:00 Uhr sei er im Holmer Weg in Richtung Steilküste von einem kleineren Räumfahrzeug überholt worden. Das Fahrzeug habe den Schnee sowohl im Holmer Weg als auch vom Holmer Hof bis zur Steilküste geräumt, obwohl dieser Abschnitt an die Eigentümerin übertragen worden sei. Unter der Schneeschicht habe sich eine Eisfläche befunden, wodurch es spiegelglatt gewesen sei. Daraus werde deutlich, dass aus seiner Sicht noch Potenzial beim städtischen Winterdienst bestehe.

 

Protokollnotiz:

Es wird festgestellt, dass es sich bei dem eingesetzten Räumfahrzeug nicht um ein Fahrzeug des städtischen Bauhofs handelte, da in dem betreffenden Bereich kein Winterdienst durch die Stadt Neustadt in Holstein durchgeführt werde.

 

Herr Weber schlägt vor, den Vorschlag des Bürgermeisters aufzugreifen.

 

Frau Giszas erklärt, dass die Straße Luuskrog nicht aufgrund des Gefälles geräumt werde, sondern – wie von Frau Weise zuvor erläutert – weil sich dort ein städtisches Grundstück befinde. Sie führt weiter aus, dass sie im Übrigen auch vor ihrem eigenen Haus den Gehweg selbst reinigen müsse, obwohl dort ebenfalls ein Gefälle vorhanden sei.

 

Frau Giszas teilt mit, dass sie darum gebeten habe, anhand einer Karte darzustellen, welche Straßen im Laufe der Jahre aus dem städtischen Winterdienst herausgenommen worden seien. Der Bürgermeister habe diesen Ansatz sinnvollerweise aufgegriffen, um das Thema insgesamt neu zu durchdenken.

Sie weist darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht bei den Anwohnenden liege, sofern Straßen nicht in der Satzung aufgeführt seien. Herausgenommene Straßen, wie beispielsweise der Eichenweg, sollten erneut betrachtet werden. Zudem sei im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu prüfen, ob die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs oder die Einstellung zusätzlichen Personals tatsächlich gewollt sei. Frau Giszas merkt an, dass sich Anwohnende in einigen Gebieten gezielt und angemessen für den Winterdienst ausgestattet hätten.

 

Weiter stellt Frau Giszas die Frage, warum von der CDU-Fraktion lediglich einzelne Straßen in den Blick genommen worden seien, in denen zudem CDU-Mitglieder wohnen, während andere Straßen unberücksichtigt blieben. Abschließend erklärt sie, dass sie den Vorschlag des Bürgermeisters ebenfalls unterstütze.

 

Herr Kruschke weist darauf hin, dass es im Eichenweg keine Bürgersteige gebe, sondern es sich um eine zusammenhängende Verkehrsfläche handele. Er fragt, ob in diesem Fall die gesamte Straße durch die Anwohnenden geräumt werden müsse.

 

Zum Bornholmweg führt Herr Kruschke aus, dass dort eine ähnliche Gefällesituation wie im Luuskrog bestehe und ebenfalls ein städtisches Grundstück vorhanden sei. Nach seiner Auffassung werde das Räumschild des Streufahrzeugs in diesem Bereich angehoben und anschließend wieder abgesenkt, was eine Verschwendung von Ressourcen darstelle. Aus diesem Grund spreche sich die CDU-Fraktion dafür aus, den Bornholmweg und den Wikingerweg wieder in den städtischen Winterdienst aufzunehmen. Zwar könne den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich etwas zugemutet werden, bei einigen Straßen sei dies jedoch nicht sinnvoll. Auch Herr Kruschke unterstützt den Vorschlag des Bürgermeisters.

 

Herr Spieckermann erklärt abschließend, dass in der Satzung eindeutig geregelt sei, welche Flächen in welcher Form zu reinigen seien. Der Unterschied bestehe darin, dass Bürgersteige reine Gehwege seien, während Straßen vom Fahrzeugverkehr genutzt würden, wodurch sich beim Befahren Eisflächen bilden könnten. In der Satzung sei jedoch klar festgelegt, wer für welche Reinigungs- und Streupflichten zuständig sei.

 

Herr von Hörsten stellt den Antrag, dass die Verwaltung einen abgestuften Vorschlag zur Räumung der betroffenen Wege vorlegt. Dabei sollen eine kleine, mittlere und große Lösung dargestellt und für jede Variante eine entsprechende Kostenaufstellung erarbeitet werden. Zudem soll die Verwaltung die Kosten einer möglichen Fremdvergabe des Winterdienstes darstellen. In diesem Zusammenhang soll auch geklärt werden, ob Kosten anfallen, wenn der Winterdienst beauftragt ist, jedoch aufgrund fehlender Schneefälle nicht zum Einsatz kommt.

 

Herr von Hörsten merkt an, dass der letzte größere Schneefall vor etwa zwölf Jahren stattgefunden habe.

 

Herr Weber und Frau Giszas erklären ihre Unterstützung für den Antrag von Herrn von Hörsten.

 

Herr Stein äußert, dass er es für problematisch halte, wenn einzelne Anwohnende bevorzugt und andere benachteiligt würden. Gleichzeitig kritisiert er, dass Räumfahrzeuge Straßen befahren, dabei jedoch das Räumschild anheben. Er stimmt zu, dass die Kosten betrachtet werden müssten, weist jedoch darauf hin, dass die finanziellen Mittel der Stadt begrenzt seien. Unabhängig davon bestehe eine grundsätzliche Räumpflicht für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

 

Herr Schmidt erteilt anschließend Frau Holtbrügge (Anwohnerin) das Wort.

 

Frau Holtbrügge berichtet, dass sie im Eichenweg wohne und aus gesundheitlichen Gründen lediglich den Gehweg selbst räumen könne. Da sie dennoch ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen müsse, beauftrage sie seit mehreren Jahren einen Winterdienst. Es gestalte sich jedoch als äußerst schwierig, einen geeigneten Anbieter zu finden.

Der derzeit beauftragte Winterdienst komme aus Cismar und führe die Räumung dreimal täglich durch. Hierfür seien im vergangenen Monat Kosten in Höhe von rund 2.000 Euro entstanden, die sie selbst zu tragen habe. Sie sehe sich in der Verantwortung, diesen Verpflichtungen nachzukommen.

 

Frau Berndt (Anwohnerin im Bornholmweg) teilt mit, dass sie ebenfalls versucht habe, einen Winterdienst für den gesamten Bornholmweg und den Wikingerweg zu organisieren. Dies sei jedoch aus Kostengründen nicht realisierbar gewesen.

 

Frau Förster (Anwohnerin) weist darauf hin, dass es für Anwohnende generell schwierig sei, einen Winterdienst zu beauftragen. Zudem könnten sich insbesondere viele Rentnerinnen und Rentner diese Kosten nicht leisten.

 

Herr Schmidt greift einen Vorschlag von Herrn Spieckermann auf und fragt den Ausschuss, ob die bisherigen Anträge bestehen bleiben sollen oder ob man sich auf den Antrag von Herrn von Hörsten verständigen könne.

 

Herr Kruschke erklärt, dass es aus seiner Sicht unschädlich sei, wenn sowohl der ursprüngliche Antrag als auch der Ergänzungsantrag beschlossen würden und man sich im weiteren Verfahren darauf verständige, auch andere Straßen und Wege in Neustadt in Holstein erneut zu betrachten.

 

Frau Giszas entgegnet, dass eine Änderung der Satzung ohnehin erst zum 01.01.2027 in Kraft treten könne. Es bestehe daher ausreichend Zeit, und im laufenden Jahr werde in den betroffenen Straßen kein zusätzlicher Winterdienst mehr erfolgen. Sie plädiert dafür, den Antrag heute noch nicht zu beschließen.

 

Herr Spieckermann weist darauf hin, dass die Thematik aus zwei Perspektiven betrachtet werden müsse. Würde bereits jetzt ein Beschluss gefasst, habe man sich noch nicht ausreichend mit den Personal- und Sachkosten auseinandergesetzt. Es sei sinnvoller, zunächst konkret zu prüfen, um welche Straßen es sich handele, die Kosten aufzuschlüsseln und anschließend einen fundierten Beschluss zu fassen.

 

Herr Drechsler fragt, ob es in der Vergangenheit aufgrund von Eisglätte in den betroffenen Straßen bereits Anordnungen zur Räumung gegeben habe.

 

Herr Spieckermann erklärt, dass im Rahmen der Gefahrenabwehr an etwa zwei Stellen eingegriffen worden sei, jedoch nicht flächendeckend in den betroffenen Straßenzügen.

 

Herr Reichert spricht sich dafür aus, den Vorschlägen von Herrn Spieckermann und Herrn von Hörsten zu folgen.

 

Herr Kruschke zieht daraufhin den Antrag der CDU-Fraktion zurück und schlägt vor, dem Antrag von Herrn von Hörsten zuzustimmen.

 

Beschluss:

 

Die Anträge der CDU und der BGN werden zurückgezogen.

Über folgenden Antrag wird abgestimmt:

 

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Satzung eine umfassende Prüfung vorzunehmen, für welche Straßen und Wege es sinnvoll ist, die Winterdienstpflicht auf die Anliegenden zu übertragen. Es wird darum gebeten verschiedene Vorschläge zu unterbreiten (kleine, mittlere und große Lösung) und für jeden Vorschlag eine Kostenaufstellung zu erstellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0