Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Albers führt kurz zum Sachverhalt aus und erläutert die Beschlussempfehlung aus der Vorberatung, die Aufwandsentschädigungen in drei Jahresschritten zu je 25 % zu erhöhen.
Diskussion: Herr Geffken führt zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion B’90/GRÜNE, eine Überarbeitung und Anpassung der Entschädigungssatzung erst zu Beginn der kommenden Wahlzeit vorzunehmen, aus. Es gebe gute Gründe für eine Erhöhung und auch seine Fraktion wolle das Ehrenamt stärken und auf kommunaler Ebene motivieren, jedoch habe sie die öffentlichen Diskussionen zu den anstehenden Entscheidungen zum Stellenplan und den Brückeninvestitionen sowie die Finanzlage der Stadt im Blick. Es sei derzeit nicht der richtige Zeitpunkt, die Aufwandsentschädigungen zu erhöhen, während an vielen anderen Stellen gespart werden müsse.
Der Vorsitzende lässt zunächst über den von B’90/GRÜNEN eingebrachten Antrag abstimmen. Nach Feststellung, dass dieser nicht angenommen wurde, stellt er die Beschlussempfehlung der Vorberatung zur Abstimmung.
Beschluss: a) Die im Ausschuss beschlossene Erhöhung der Entschädigungen für ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und -träger um insgesamt 75 %, die schrittweise über drei Jahre erfolgen soll, wird nicht in der laufenden Wahlperiode umgesetzt. Stattdessen soll die Überarbeitung und Anpassung der Entschädigungssätze erst zu Beginn der nächsten Wahlperiode erfolgen.
b) Die vorgelegte Neufassung der Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: zu a) Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 24 Enthaltungen: 1 zu b) Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 3
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