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Auszug - Neufassung der Entschädigungssatzung  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3466/25 Neufassung der Entschädigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:120-00.08-2/2021-1/2025-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas  2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Albers führt kurz zum Sachverhalt aus und erläutert die Beschlussempfehlung aus der Vorberatung, die Aufwandsentschädigungen in drei Jahresschritten zu je 25 % zu erhöhen.

 

Diskussion:

Herr Geffken führt zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion B’90/GRÜNE, eine Überarbeitung und Anpassung der Entschädigungssatzung erst zu Beginn der kommenden Wahlzeit vorzunehmen, aus. Es gebe gute Gründe für eine Erhöhung und auch seine Fraktion wolle das Ehrenamt stärken und auf kommunaler Ebene motivieren, jedoch habe sie die öffentlichen Diskussionen zu den anstehenden Entscheidungen zum Stellenplan und den Brückeninvestitionen sowie die Finanzlage der Stadt im Blick. Es sei derzeit nicht der richtige Zeitpunkt, die Aufwandsentschädigungen zu erhöhen, während an vielen anderen Stellen gespart werden müsse.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den von B’90/GRÜNEN eingebrachten Antrag abstimmen. Nach Feststellung, dass dieser nicht angenommen wurde, stellt er die Beschlussempfehlung der Vorberatung zur Abstimmung.

 


Beschluss:

a) Die im Ausschuss beschlossene Erhöhung der Entschädigungen für ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und -träger um insgesamt 75 %, die schrittweise über drei Jahre erfolgen soll, wird nicht in der laufenden Wahlperiode umgesetzt. Stattdessen soll die Überarbeitung und Anpassung der Entschädigungssätze erst zu Beginn der nächsten Wahlperiode erfolgen.

 

b) Die vorgelegte Neufassung der Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

zu a) Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 24 Enthaltungen: 1

zu b) Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 3