Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bürgermeister Spieckermann erinnert an die Vorbefassung des Hauptausschusses im Rahmen der Beratungen zum Teilhaushalt 1 vor zwei Wochen, aus der sich nunmehr die aus der Vorlage ersichtlichen Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen in den kommenden drei Jahren ergeben würden.
Herr Vowe stellt fest, dass der Satzungsentwurf zunächst nur eine Erhöhung für das Jahr 2026 vorsehe und fragt, ob weitere Änderungen dann für die Folgejahre vorgesehen seien. Die Verwaltung bestätigt dieses. In der Vorlage sei aufgeführt, dass die erste Änderung der neuen Entschädigungssatzung bereits für November 2026 zur Beratung vorgemerkt sei.
Herr Vowe begrüßt die Umsetzung. Die CDU habe bereits gegenüber der Presse begründend Stellung bezogen.
Herr Stein verweist auf seinen vorliegenden Antrag, eine Überarbeitung und Anpassung der Entschädigungssatzung erst zu Beginn der kommenden Wahlzeit vorzunehmen.
Herr Klemp erklärt, dass die BGN-Fraktion auch nach erneuter Beratung bei dem vor zwei Wochen erarbeiteten Kompromissvorschlag bleibe.
Herr Dr. Böckenhauer erneuert seinen Vorschlag, eine Erhöhung erst im Folgejahr, mithin ab 2027 umzusetzen. Frau Giszas erläutert, dass sich die finanzielle Situation der Stadt auch in den Folgejahren nicht besser darstellen würde. Auch Sie begrüße den erarbeiteten Kompromiss aus der vergangenen Sitzung. Übungsleiterpauschalen würden auch nicht hinterfragt. Es ärgere sie viel mehr, wenn gewählte Mitglieder nicht zu Sitzungen erscheinen würden oder sich mit keiner Arbeit einbrächten, aber die Entschädigung erhalten.
Herr Stein hält fest, dass Übungsleiter nicht selber über ihre Entschädigungen entscheiden würden. Genau hierin sei das Zeichen zu sehen, was bei den Aufwandsentschädigungen ausgesendet werde.
Herr Behrens hält fest, dass die Diskussion ein schlechtes Bild aufwerfe. Die Selbstverwaltung weise einen hohen Altersdurchschnitt aus und bringe sich mit einem hohen Stundenanteil in das Ehrenamt ein. Welcher junge Mensch ließe sich damit in die Kommunalpolitik locken? Hier zu sparen würde den verschuldeten Haushalt kaum entlasten. An den Bürgermeister gerichtet erläutert er, dass er sich von der Verwaltung gewünscht hätte, dass diese keinen Beitrag zur öffentlichen Debatte geleistet hätte.
Bürgermeister Spieckermann erwidert, dass er Presseanfragen auch entsprechend zu beantworten habe und seine Meinung durchaus vertreten könne.
Herr Albers resümiert die vorgebrachten Wortmeldungen zu den Umsetzungszeitpunkten und stellt zunächst den vorliegenden Antrag von Herrn Stein zur Verschiebung auf die kommende Wahlzeit zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 1
Es folgt die Abstimmung über den Antrag von Herrn Dr. Böckenhauer, die vorgelegte Neufassung der Entschädigungssatzung ab 01.01.2027 in Kraft treten zu lassen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 1
Mithin wird entsprechend über den Beschlussvorschlag der Vorlage abgestimmt.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die vorgelegte Neufassung der Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1
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