Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Becker Barbarello führt zur Vorlage aus.
Frau Giszas erklärt, dass die SPD-Fraktion die Hebesätze für die Grundsteuer B bis maximal 500 % und die Gewerbesteuer von 380 auf 400 % erhöhen wollen würde. Gewerbetreibende seien auch Hausbesitzer; man wolle diese nicht höher doppelt belasten.
Herr Vowe erklärt, dass sich die CDU-Fraktion für den Beibehalt der Grundsteuer A in unveränderter Höhe, die Erhöhung der Grundsteuer B auf 500 % und den Beibehalt der Gewerbesteuerhöhe ausspreche.
Der Vorsitzende fasst die Fraktionsrückmeldungen wie folgt zur Abstimmung zusammen:
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die 1. Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Neustadt in Holstein (Hebesatzsatzung) wird mit folgender Änderung beschlossen: Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in § 2 Ziff. 2 der Satzung auf 400 v.H. festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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