Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Unter dem Tagesordnungspunkt „Aktuelles aus der Energiewirtschaft“ berichtet Herr Dr. Jahn anhand einer Präsentation über die Entwicklung der vorläufigen Netznutzungsentgelte 2026. Für das Gasnetz, Bereich SLP, zeigt er auf, dass mit einer Steigerung der Entgelte um rund 25 % bei Heizgas für Einfamilienhäuser (20.000 kWh/a) zu rechnen ist. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus drei Faktoren: dem Rückgang der Gashausanschlüsse, der insgesamt sinkenden Netzmenge Gas sowie – ganz maßgeblich – der Erhöhung der Erlösobergrenzen infolge der Umsetzung von KANU 1.0 und KANU 2.0. Anschließend stellt Herr Dr. Jahn die vorläufigen Netznutzungsentgelte für das Stromnetz 2026 (ebenfalls SLP) vor. Hier zeigt sich eine moderate Preisentwicklung, jedoch kein Absinken der Strompreise, wie es von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden sei. Der ursprünglich vorgesehene Zuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro, der zu einer Entlastung von 1,3 bis 1,8 Cent/kWh für Endkunden führen solle, wird durch gegenläufige Effekte kompensiert. Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere der Wegfall des Sondernetznutzungsentgelts für das Verteilnetz Neustadt in Holstein sowie ein deutlicher Nachholeffekt aus dem Regulierungskonto. Im Anschluss übergibt Herr Dr. Jahn das Wort an Herrn Heckmann. Dieser berichtet über die aktuelle Marktentwicklung in der Strom- und Gasbeschaffung. Er erläutert, dass sich die Märkte derzeit in einer stabileren Phase befinden und die Preisvolatilität im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringer ausfalle. Darüber hinaus informiert Herr Heckmann über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Ab dem Jahr 2026 soll das bisherige System fester CO₂-Preise durch ein Auktions- bzw. Marktmodell ersetzt werden. Für das Jahr 2026 ist ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ vorgesehen. Die Stadtwerke haben die CO₂-Zertifikatskosten bereits in ihre Kostenkalkulation integriert und die Weitergabe dieser Kosten im Preisblatt transparent dargestellt. Das EU-ETS II soll 2027 starten. Es gibt jedoch Bestrebungen, den Beginn um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Diese Verschiebung ist Teil eines Kompromisses im Rahmen der EU-Klimaziele und muss noch vom Europäischen Parlament verbindlich beschlossen werden. Abschließend weist Herr Heckmann darauf hin, dass die weitere regulatorische Entwicklung der BEHV sowie mögliche gesetzliche Anpassungen durch den Gesetzgeber fortlaufend beobachtet werde.
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