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Auszug - Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung aufgrund der Gebührenkalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zum 01.01.2026  

 
 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Neubau - Neukoppel 2, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3454/25 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung aufgrund der Gebührenkalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zum 01.01.2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine

Bericht:

Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und bittet Herrn Dr. Jahn um den Sachvortrag.

Herr Dr. Jahn berichtet, dass sich auf Grundlage der vorliegenden Vorkalkulation ab dem 01.01.2026 eine Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 3,64 €/m³ (Vorjahr: 3,59 €/m³) ergäbe. Im Übrigen bleiben die Gebühren für die Abwasserbeseitigung unverändert. Er weist ergänzend auf den Vortrag von Herrn Bac, Fa. Treukom.

Weiter führt Herr Dr. Jahn aus, dass es sich hierbei um den dritten Nachtrag zur bestehenden Satzung handelt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Rechtsklarheit schlägt die Verwaltung daher eine vollständige Neufassung der Satzung vor.

Abschließend betont er, dass sich in dem vorliegenden Entwurf noch eine fachlich-redaktionelle Ergänzung ergeben habe, die im Anschluss von der Verwaltung eingearbeitet wird (§ 6 Abs. 1, Abs. 4 KAG wird um den Abs. 7 sowie § 8 Abs. 1 S.1 KAG um Abs. 5 und 7 ergänzt).

 


Beschluss:  

1. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.

2. Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig