Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Cremer übergibt das Wort an Frau Püschel von KUBUS GmbH. Sie erläutert die Systematik der Kalkulation und teilt mit, dass die Nachkalkulation 2024 eine Überdeckung bei der Kurabgabe von rund 151.000 € sowie eine Überdeckung der Tourismusabgabe von rund 8.000 € gegeben habe. Die Werte aus den Nachkalkulationen der Kurabgabe werden in den nächsten drei Jahren umgelegt, so dass 1/3 der Überdeckung 2024 in die Vorkalkulation 2026 eingerechnet wird. Dies führt dazu, dass die Höhe der Kurabgabe 2026 identisch zum laufenden Jahr sei:
Nebensaison: 1,60 € Hauptsaison: 2,70 € Jahreskurabgabe: 75,60 €
Die Überdeckung der Tourismusabgabe aus 2024 wird vollständig in der Vorkalkulation 2026 umgelegt. Die Tourismusabgabe beträgt laut Vorkalkulation im Jahr 2026 50,85 € je Vorteilseinheit.
Beschluss: Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für die Kurabgabe und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) für die Jahre 2024 und 2026 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Frau Püschel verlässt die Sitzung um 19:40 Uhr.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||