Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Es liegen der Ordnungsbehörde keine Beschwerden vom ZVO oder den Busunternehmen vor, diese Unternehmen kommen also demnach gut durch die Straßen.
An einigen Sommertagen gibt es erhöhten Parkdruck. Die Halteverbote im Kurvenbereich (beschildert), vor Einmündungen, in den Grundstückszufahrten und den Bushaltestellen (gem. STVO ohne Schilder) bieten bei Begegnungsverkehr Ausweichmöglichkeiten. Die Einhaltung der Halteverbote wird vom kommunalen Ordnungsdienst überwacht. Dies gilt auch für den Einmündungsbereich "Weidengrund". Besondere Problemlagen werden bei Kontrollen nicht festgestellt. Unabhängig davon, dass im Regelfall alles funktioniert, kann es - wie überall im Verkehr - in besonderen Situationen, z.B. durch Falschparker, zu Engstellen oder Behinderungen kommen. Diese lassen sich jedoch durch Verkehrszeichen nicht verhindern.
Ein Bürger bemerkt, dass sowohl Pferdeanhänger als auch Autos dort parken.
Jens Peter Kluvetasch fragt an, wie lange eine Strecke mit PKW’s dort sein dürfe, da es mit zwei Autos beginne und sich dann bis zum ehemals „Seestern“ ziehe. Er fordert Halteverbotsschilder auch in der Kurve.
Herr Prieß antwortete, dass Halteverbotsschilder in der Kurve nicht möglich seien, da dort ohnehin nicht geparkt werden dürfe.
Protokollnotiz
Rückmeldung aus dem Ordnungsamt bezüglich der Frage wie viele PKW’s in einer Reihe parken dürfen: Solange es am Straßenrand keine Beschränkungen durch Verkehrsvorschriften gibt (z.B. Haltverbot, Kurvenbereich) oder keine Grundstückseinfahrten vorhanden sind (mit einem abgesenkten Bordstein davor), darf am Straßenrand geparkt werden. Weitere Beschränkungen gibt es nicht. Wir haben in der Hauptstraße Rettin vor geraumer Zeit an einem für uns kritischen Bereich Haltverbote aufgestellt. Im weiteren Verlauf gibt es eine Stelle, an der viele Autos hintereinander parken können. Wir als Ordnungsbehörde beurteilen diesen Bereich nicht als kritisch. Zum einen ist dort nur an relativ wenigen Tagen im Jahr ein erhöhtes Parkaufkommen zu verzeichnen und zum anderen gibt es auf der Seite noch mindestens 3 Grundstückseinfahrten, vor denen nicht geparkt werden darf und wo man dann während des Überholens bei Gegenverkehr einscheren kann. Sofern sich dann noch alle Verkehrsteilnehmer an den Paragraphen 1 der StVO halten (die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht), ist die ganze Angelegenheit gar nicht so problematisch. Schlussendlich haben wir dort auch keinen Unfallschwerpunkt, der einen ordnungsrechtlichen Eingriff notwendig machen würde.
Herr K.-A. Hansen teilte mit, dass er die Verkehrsbehörde ein weiteres Mal bitten werde, vor Ort zu kommen, damit diese sich das Problem direkt ansehen könne.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||