Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bürgermeister Spieckermann erinnert, dass die Verwaltung nicht nur durch die angespannte Haushaltslage zur Haushaltsdisziplin aufgerufen sei. Neben den bereits beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben würden auch Mindererträge bspw. bei der Erstattung der Mensa-Personalkosten oder auch der Innenstadtparkgebühren zu Buche schlagen. Auf der Aufwandseite seien u.a. die Aufzugsanierung im Rathaus, die Personal- und Sachkosten des Amtes für soziale Hilfen, der Sportringzuschuss oder der Unterhaltungsaufwand Straßenbeleuchtung zu nennen. Er habe am 30.07.2025 eine konsumtive Haushaltssperre nach § 29 GemHVO erlassen, wonach nur noch zwingend rechtlich gebotene, unaufschiebbare oder vertraglich verpflichtende Ausgaben getätigt werden dürften. Anlass hierzu seien weitere gravierende Abweichungen auf der Ertragsseite. So führte eine nachträglich erfolgte Anpassung des Messbescheides eines gewerbesteuerpflichtigen Betriebes zur Rückzahlung und Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2024 und 2025 in Höhe von 1,42 Mio. €. Daneben sei im Stadtwerkeausschuss ein Verzicht auf die Gewinnausschüttung über 421.000 € zugunsten der Stadtwerkerücklage beschlossen worden. Das zusätzliche Defizit über 2,095 Mio. € könne nicht aus der laufenden Verwaltung heraus konsolidiert werden. Die erlassene Haushaltssperre sei bis zum Nachtragshaushaltsplan gültig. Der Quartalsbericht erfolge im Rahmen der Nachtragsvorbereitungen im Hauptausschuss am 10.09.2025. Auch die Politik könne eine Haushaltssperre beschließen.
Herr Gerthenrich und Frau Giszas sprechen sich nach grober Darstellung des angelaufenen Genehmigungsablaufes zur Mittelfreigabe durch den Bürgermeister dafür aus, dem Ausschuss zum 10.09.2025 aufzuzeigen, welche Auswirkungen dieses auf die freiwilligen Leistungen der Stadt habe. Frau Weise führt direkt als Beispiel aus dem Bauunterhaltungsbereich an, dass außerhalb des Brandschutzes oder der Sicherungsmaßnahmen alle weiteren Maßnahmen geschoben werden müssen, was zu einem weiter anwachsenden Sanierungsstau führe. Erster Stadtrat Vowe führt aus seiner Vertretungstätigkeit die Genehmigung der Anzeigekosten zur Ausschreibung der Stelle der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen oder das Catering zur Wirtschaftslounge an.
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