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Auszug - Jahresabschluss der Stadtwerke Neustadt in Holstein 2024  

 
 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Neubau - Neukoppel 2, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3399/25 Jahresabschluss der Stadtwerke Neustadt in Holstein 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine

Bericht:

Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn Andrée, Wirtschaftsprüfer der Firma EEP, der die Prüfungsergebnisse der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024 für die Stadtwerke Neustadt in Holstein vorstellt. Er erläutert den Prüfungsauftrag, die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsschwerpunkte sowie das Prüfungsergebnis mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Abschließend erklärt er, dass gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt habe und damit ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden könne.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Andrée und Herrn Kempe und seinen Mitarbeitern für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Umsetzung der Jahresabschlussprüfung. Ferner dankte er im Namen des Ausschusses den Mitarbeitenden der Stadtwerke für die gute Arbeit und das gute Ergebnis 2024.

Herr Hoffmann regt an, hervorzuheben, dass die Werkleitung gemäß §?24 Abs.?1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein verpflichtet sei, den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Dies ist im vorliegenden Fall fristgerecht erfolgt, da die Aufstellung Ende März vorlag. Herr Andrée bestätigt, dass die Frist eingehalten wurde. Er ergänzt, dass die Feststellung des Jahresabschlusses danach spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgen müsse.

Der Ausschuss erörtert die Möglichkeit der Ausschüttung des Jahresgewinns an die Stadt. Im Rahmen der Diskussion wird von den Ausschussmitgliedern der Antrag gestellt, den über den Verlustvortrag der Abwassersparte hinausgehenden Gewinn in die allgemeine Rücklage der Stadtwerke zur Stärkung des Eigenkapital einzustellen.

Herr Spieckermann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stadt im Rahmen ihrer Haushaltsplanung mit einer Gewinnausschüttung der Stadtwerke gerechnet habe. Durch das Ausbleiben dieser Ausschüttung entstehe eine weitere Einnahmelücke im städtischen Haushalt. Er betont, dass er das Anliegen der Ausschussmitglieder sowie der Werkleitung nachvollziehen könne, sehe sich jedoch veranlasst, auf diesen Umstand hinzuweisen, da der städtische Haushalt ausgeglichen aufzustellen sei.

Der Vorsitzende verliest den aktualisierten Beschlussvorschlag.

Herr Dr. Jahn verlässt zur Abstimmung des Beschlusses den Raum.

 


Beschluss:

1. Die Bilanz der Stadtwerke zum 31.12.2024 wird mit einer Bilanzsumme von 121.621.439,24 EURO festgestellt.

2. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024 wird in den Gesamterträgen auf 41.671.615,52 EURO und im Aufwand auf 40.986.943,63 EURO und damit ein Ergebnis von 684.671,89 EURO festgestellt.

3. Der Jahresgewinn in Höhe von 684.671,89 EURO wird wie folgt verwendet:

Der Gewinn 2024 der Abwassersparte ist mit dem Verlustvortrag der Abwassersparte zu verrechnen (EUR 189.142,41), der Restgewinn und der übrige Betrag in Höhe von 495.529,47 ist in die allgemeine Rücklage einzustellen.

4. Dem Werkleiter Dr. Mark Jahn wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen:  Nein-Stimmen:  Enthaltungen: