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Auszug - Igel retten - Mähroboter regulieren  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3387/25 Igel retten - Mähroboter regulieren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:35 Umweltschutz, Park- und Grünanlagen Bearbeiter/-in: Abelmann, S.

Bericht:

Herr Drechsler erläutert: Hintergrund für den Antrag sei der starke Rückgang der Igelpopulationen. Eine Einschränkung des Betriebs von Mährobotern könne zum Schutz der Igel und anderer Wildtiere beitragen.

Er betont, es gehe in erster Linie um Information, nicht um Gängelung.

 

Diskussion:

Der Antrag findet allgemeine Zustimmung.

 

Es wird angemerkt, dass die Zuständigkeit für den Schutz der Wildtiere bzw. die Sicherstellung des Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Unteren Naturschutzbehörde in Eutin liege und die SPD daher zu einem früheren Zeitpunkt auf einen gleichlautenden Antrag verzichtet habe.

 

Herr Stein äußert Kritik an der mangelnden Ahndung von im Stadtgebiet vorhandenen Schottergärten und schlägt vor beide Themen in einer Regelung zu verbinden. Frau Weise verweist auf das bereits vorhandene, durch die Landesbauordnung vorgegebene Verbot von Schottergärten. Die fehlende Umsetzung des Verbots durch die dafür zuständige Bauaufsichtsbehörde sei nicht durch eine Regelungslücke begründet, sondern durch den Mangel an Personal. Sobald die Stelle des Baukontrolleurs bzw. der Baukontrolleurin besetzt sei, werde es möglich sein sich der Umsetzung anzunehmen.

 

 


Beschluss:

 (1) Die Stadtverwaltung nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (z.B. Social Media, Der Reporter, LN, Flyer an Gartenbesitzer), um auf die Gefahren von Mährobotern für (Wild-)Tiere, insbesondere des Igels, beim Einsatz von Mährobotern in der Nacht, hinzuweisen.

 

(2) Die Verwaltung wird beauftragt eine Einschränkung der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Stadtgebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten zu erlassen. In diesem Kontext sollen die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten dargestellt und durch die Verwaltung hinsichtlich der organisatorischen und personellen Ressourcen bewertet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig