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Auszug - Jahresabschluss 2024  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3377/25 Jahresabschluss 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-15
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Albers erläutert die Inhalte und den Umfang der Prüfung des Abschlusses durch den Hauptausschuss und verliest den Beschlussvorschlag.

 

Diskussion:

Herr Heckel lässt aus dem Lagebericht zum Jahresabschluss 2024 die Entwicklung der pro Kopf Verschuldung projizieren und führt an, dass von 2018 bis 2024 diese um 282 % gestiegen sei. Er zitiert aus den Ausführungen, dass die Handlungsfähigkeit der Stadt durch die Schulden erdrückt werde, wenn der Anteil des Schuldendienstes am Gesamthaushalt zu hoch werde. Er ruft eindringlich sowohl Verwaltung als auch Selbstverwaltung zur Sparsamkeit auf.

 

Herr Vowe weist auf das Erwirtschaften eines Überschusses in Höhe von etwa 1,8 Mio. € hin, was auch durch das Ansteigen des Gewerbesteueraufkommens um 2,3 Mio. € erzielt werden konnte. 40 % des Gesamtaufkommens würden von elf Betrieben in der Stadt aufgebracht. Aus dem städtischen Haushalt finanziere die Stadt Museen, Theater, Volksbildung, Sportförderung und Einrichtungen für die Jugendarbeit. Dieses resultiere in einer hohen pro Kopf Verschuldung gegenüber dem Kreisdurchschnitt. Ohne umfangreiche Konsolidierungsbemühungen sei die Stadt mittelfristig nicht in der Lage, Eigenanteile für Investitionen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften. Noch könne man die Schulden, die man für die Sanierung des Küstengymnasiums, für einen Verwaltungsneubau und für den Ausbau der Straßen mache, finanzieren. Die Risiken seien im Jahresabschluss benannt. Der verstärkte Zuzug von Einwohnenden und hohe Flüchtlingsquoten bedingen Notwendigkeiten von Kindergarten- und Schulplätzen nebst Betreuungsangeboten der offenen Ganztagsschulen, was zwangsläufig zu einer höheren Verschuldung führe. Aufgrund der großpolitischen Entwicklungen könne jedoch weiterhin mit einer Senkung des Leitzinses gerechnet werden, dennoch sei die Konsolidierung des Haushaltes fortzuführen und zu intensivieren. Ziel müsse es sein, neue Defizite im Ergebnisplan zu vermeiden, mindestens die Deckung der ordentlichen Tilgung durch die laufende Verwaltungstätigkeit zu erreichen und eine Neuverschuldung auf ein Minimum zu reduzieren.

 

Herr Cremer stimmt, was dem Anstieg der Verschuldung angeht, seinen Vorrednern zu. Jedoch seien die zuvor genannten Investitionen als langfristig angelegte Werte physikalischer und ideeler Art zu sehen – es gehe um die die Zukunft unserer Kinder. Dabei kämen diese Aufgaben Bund und Ländern zu. Das Land erhalte über den Länderfinanzausgleich und anderen Kanäle viel Geld, um dieses auf die Kommunen zu verteilen. Die Stadt habe jedoch wenig Möglichkeiten auf die Verteilung einzuwirken, obwohl ihr letztendlich die Aufgabenwahrnehmung aufgedrückt werde. Neustadt in Holstein habe sich diesen Aufgaben gestellt und dabei in die Zukunft investiert. Man dürfe nicht zu einseitig die Verschuldung betonen. Die Beratungen der Fachausschüsse würde sich bei jeder Sitzung um Einsparungsmöglichkeiten drehen, aber man könne auch eine Kommune kaputtsparen. Man wolle jedoch nicht an der auf Bundesebene prämierten Jugendarbeit sparen, die Kindergärten in den Hintergrund stellen oder Straßen weiter sanierungsbedürftig belassen. Die Stadt agiere mithin bereits mit Augenmaß, habe aber keine Chance, ohne Unterstützung des Bundes aus dem Schuldenberg herauszukommen. Das Sondervermögen müsse bei den Kommunen ankommen, und der Stadt müsse es gelingen, Gewerbesteuereinnahmen zu verstärken.

 


Beschluss:

Der Jahresabschluss 2024 der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt beschlossen:

1.

Die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva mit

185.962.649,18 €

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Erträge mit

49.428.675,51 €

 

der Gesamtbetrag der Aufwendungen mit

47.604.492,38 €

 

der Jahresüberschuss mit

1.824.183,13 €

 

 

 

3.

Der Jahresüberschuss ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0