Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Vorsitzende übergibt nach Aufruf des Tagesordnungspunktes für die Dauer des Sachberichtes die Sitzungsleitung an Frau Spiegel.
Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel stellt den Zusammenhang mit dem vorherigen Tagesordnungspunkt her und verliest den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage und Vorberatung.
Diskussion: Herr Klemp führt aus, dass einhergehend zur 3. Änderung des F-Planes sich auch zu diesem Tagesordnungspunkt die drei Fraktionsspitzen von CDU und SPD auf Initiative der BGN ausgetauscht hätten. Die BGN stelle den Antrag, dass anstelle der Planungsziele „Errichtung eines naturnahen Wohnmobilstellplatzes und von kleineren Häusern für eine touristische Nutzung“ das Planungsziel einer gemischten Baufläche festgesetzt werden soll. Das ausgewiesene Gebiet sei aus Sicht der BGN nicht für touristische Zwecke geeignet.
Herr Vowe unterstreicht die benannte interfraktionelle Zusammenarbeit und hebt das gemeinsam erarbeitete Ergebnis auch zu TOP 18 und 19 hervor.
Der Vorsitzende bittet in Anbetracht der fortgeschrittenen Uhrzeit um kurze Diskussionsbeiträge und lässt entsprechend des Änderungsantrages abstimmen.
Beschluss: 1. Für das Gebiet zwischen Mastkobener Weg und Deepensoll (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es wird das Planungsziel einer gemischten Baufläche verfolgt. Die Erschließung des Gebietes und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
5. Die entstehenden Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 99 sind vollständig zu ermitteln und anteilig (50 %) durch den Projektpartner der Stadt zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt dies entsprechend vorzubereiten und vor Beginn der Planungen die erforderlichen Mittel in den (Nachtrags)Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend: 31 Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |