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Auszug - Antrag der BGN-Fraktion: Umsetzung der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes aus Dezember 2021  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses - Fortsetzung vom 22.05.2025
TOP: Ö 16
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3375/25 Antrag der BGN-Fraktion: Umsetzung der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes aus Dezember 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Herr von Hörsten trägt den Antrag seiner Fraktion vor und führt aus, dass sie für eine Energiewende mit von Straßen aus sichtbaren PV-Anlagen seien und eine Vorbildwirkung erfüllen wollen.

Frau Weise erläutert, dass eine von Straßen einsehbare Dacheindeckung mit ziegelroten Tonziegeln/Dachsteinen dem Erhalt des historischen Altstadtbildes diene und eine Installation von  PV-Anlagen nicht durch die Gestaltungssatzung verhindert würde, da sie auf ganz vielen Dachflächen möglich sei. Hierzu verweist sie auf den von Herrn Rieger in einem früheren Ausschuss vorgestellten Lageplan mit farbiger Darstellung der Gesamtheit der vorhandenen Dachflächen auf denen PV möglich sei. Sie weist zudem auf die Abweichungsmöglichkeit gemäß § 12 der Gestaltungssatzung und eine Verwendung von modernen roten PV-Modulen hin und zeigt hierzu ein paar Fotos mit farblich integrierten Modulen bzw. entsprechenden Solardachziegeln. Der Markt habe sich bereits angepasst und die Industrie entsprechende Lösungen entwickelt. Alles in allem sieht sie keinen Anlass die Gestaltungssatzung zu ändern. Des Weiteren gehe es neben der Energiewende auch um das Gut der Historie, dieser Grundzug solle für die kleine Altstadt nicht aufgegeben werden.

Herr Rukat unterstreicht die Aussage von Frau Weise und betont noch einmal, dass PV-Anlagen ja zulässig seien, die Altstadt flächenmäßig nicht groß sei und die Optik für eine Altstadt ein wesentlicher Punkt sei. Auch Herr Albers meldet sich gleichlautend zu Wort und spricht sich geben eine entsprechende Änderung der Satzung aus.

Herr von Hörsten empfindet es ganz klar als nicht zeitgemäß, dass man eine PV-Anlage nicht sehen dürfe und verweist auf die Klimawende und das positive Signal der Stadt Neustadt in Holstein, welches man von den Straßen aus sehen würde. 

Auch Herr Stein ist der Auffassung, dass die Optik ganz eindeutig zu vernachlässigen sei und die Gestaltungssatzung in diesem nicht zeitgemäßen Punkt zu ändern sei und das Bauamt hier mit seiner Auffassung ideologisch falsch läge. Die von Frau Weise gezeigte Fotos würden nur davon zeugen, dass die Industrie so etwas entwickelt, weil es solche nicht zukunftsorientierte Städte wie unsere gäbe.

Herr Klemp ergänzt in diesem Zusammenhang, dass rote integrierte Solarziegel teuer und ineffizient seien und man alle 20-25 Jahre das Dach neu eindecken müsse. Er weist nochmals darauf hin, dass er kein Interessenpolitiker sei und es ihm nicht um seine versagte PV-Anlage von vor 3 Jahren, sondern um die Freiheit der Bürger/Innen und die finanzielle Machbarkeit, gehe.

Her Drechsel präsentiert Fotos von seinem Altstadtrundgang, von den von ihm gezählten 444 Dächern waren 15 mit technischen Anlagen versehen. Er ist ganz klar der Auffassung, dass man die Energiewende nicht verstecken müsse und verweist auf die Nachhaltigkeitsmanagerin der Stadt Neustadt in Holstein.

Herr Weber schlägt vor, den Beschlussvorschlag um den Passus „ist mit der Verwaltung abzustimmen“ zu ergänzen.

Der Ausschussvorsitzende Herr Heckel bitte um Abstimmung:

 


Beschluss:

Der Paragraph 5 (13) der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein soll wie folgt angepasst werden:

§ 5 (13) „Technische Anlagen mit Ausnahme von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dächern und Fassaden sind ausschließlich in von öffentlichen Verkehrsräumen nicht einsehbaren Bereichen anzubringen. Pro Gebäude ist nur eine Rundfunk- und Fernsehempfangsanlage zulässig.“


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0