Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zu dem Tagesordnungspunkt erfolgt ein kurzer Meinungsaustausch über die dargestellte Flächengröße des Geltungsbereiches, der durch die Erläuterungen von Herrn Bürgermeister Spieckermann und Frau Weise zufriedenstellend beantwortet werden kann. Der Ausschussvorsitzende Herr Heckel erläutert, dass es um eine Sicherung der im Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes als „regionaler Grünzug“ dargestellten Flächen gehe und fragt nach, welcher Nutzung die Fläche aus Sicht der Stadt Neustadt in Holstein zugeführt werden solle. Hieraufhin erfolgt eine Diskussion über Nutzungen für den Tourismus, als Wohnmobilstandort, für eine temporäre Aufstellung von Mobilheimen und die Möglichkeit einer nachfolgenden Wohnbebauung. Herr Heckel spricht eine etwaige perspektivische Wohnnutzung inkl. der erforderlichen Infrastruktur für die jungen Familien aufgrund der geplanten Standorterweiterung der Spezialeinheit GSG9 der Bundespolizei an. Da hierfür allerdings die Größenordnung und der Zeithorizont noch unklar seien, spricht er sich für eine kurzfristige Lösung in Form einer temporären Nutzung durch Mobilheime und/oder Wohnmobile aus. Herr Laß gibt zu bedenken, dass man Einnahmen für die Stadt generieren sollte. Herr Rukat empfindet die Lage für eine Nutzung als Wohnmobil-Stellplatz als zu strandfern und sieht die ursprünglich angedachte strandnahe Wiesen/Parkplatzfläche als geeigneter an. Frau Weise erläutert den Gedankengang der Verwaltung: Gemäß der Vorlage VO/3115/23 haben sich der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten und der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss im Zusammenhang mit den Erkenntnissen aus dem Demographie-Rechner für eine maßvolle Planung von Wohnungen aufgrund der kostenaufwendigen Infrastruktur ausgesprochen. Dann wurde im Entwurf des Regionalplanes für das betreffende Areal ein regionaler Grünzug ausgewiesen, obwohl in unserem Landschaftsplan eine Siedlungsfläche ausgewiesen ist. Aus diesem Grund sollte jetzt eine Sicherung der Baufläche durch die Aufstellungsbeschlüsse für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan erfolgen und es wird seitens des Bauamtes eine temporäre Nutzung durch Mobilheime und/oder Wohnmobile vorgeschlagen bis zu einem späteren Zeitpunkt über eine sinnvolle und dauerhafte Nutzung entschieden wird. Frau Weise sieht einen entsprechenden Bedarf hierfür. Auch in Rücksprache mit Herrn Rosinski von der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht kann dieser einen deutlichen touristischen Bettenbedarf verzeichnen und für einen Hotel-Investor wäre eine Fläche direkt am Strand viel interessanter. Des Weiteren verweist Frau Weise im Zusammenhang mit einem Wohnungsbedarf auf die noch freien Flächen für u.a. Geschoßwohnungsbau im Bebauungsplanareal Lübscher Mühlenberg und auch die Baugenossenschaft würde aktuell Konzepte im innerstädtischen Bereich für den Abbruch und dortigen Neubau von preisgünstigem Wohnungsbau entwickeln. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Böckenhauer zum „Postgrundstück“ erfolgt eine kurze Diskussion zu freien Flächen im innerstädtischen Bereich. Herr von Hörsten erkundigt sich, ob es schon einen konkreten Zeitplan gäbe, hierzu erwidert Frau Weise, dass nunmehr der erste Schritt die Absicherung der Fläche sei und dass eine Abstimmung hierüber mit dem Grundstücksmitinhaber erfolgt sei und die weiteren Schritte in Form eines städtebaulichen Vertrages mit entsprechenden Fristsetzungen anstehen würde. Herr Kruschke fragt noch einmal nach, wie es mit einer späteren Wohnnutzung aussehen würde und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er grundsätzlich nicht gegen eine touristische Nutzung sei. Frau Weise erläutert, dass alles mit dem Aufstellungsbeschluss anfinge und eine spätere Änderung des Planungszieles möglich sei. Herr Kruschke führt nochmal aus, dass er es gut fände, mit dem heutigen Beschluss die Fläche für jedwede weitere Planung bzw. Nutzung anstelle eines Grünzuges abzusichern. Es sei bekannt, dass er gegen eine Campingplatz-Nutzung sei, aber nicht grundsätzlich gegen eine touristische Nutzung. Herr Hoppert weist darauf hin, dass er eine Wohnmobil-Nutzung neben einer Wohnbebauung als störende empfände. Herr Dr. Böckenhauer betont, dass eine Stadt Grünflächen bräuchte und wir nicht fahrlässig mit der Natur umgehen dürften. Des Weiteren bittet er um Erläuterung der Unterschiede zwischen TOP11 „Bebauungsplan Nr. 99: Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll: Aufstellungsbeschluss“ und TOP13 „Entwicklung der Fläche Deepensoll“. Frau Weise bestätigt, dass eine städtebauliche Entwicklung mit Augenmaß, z.B. mit Blick auf eine Innenbereichsverdichtung, erfolge solle. Hierzu würden auch in gewissen zeitlichen Abständen die betreffenden EigentümerInnen vom Bauamt eingebunden werden, diesbezüglich aber bisher in den meisten Fällen kein Interesse bestünde. Hinsichtlich der TOPs 11+13 erläutert sie, dass über den TOP13 damals nicht in der Stadtverordnetenversammlung beraten worden sei und die Vorlage an den Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zurückverwiesen wurde, so dass heute die Vorlage formal abgeschlossen werden solle. Herr Weber weist auf die fälschliche Bezeichnung „Dörpstede“ in der Gebietsbezeichnung des Bebauungsplanes hin, hier müsse es „Mastkobener Weg“ heißen. Der Ausschussvorsitzende Herr Heckel bittet das Bauamt um Prüfung und ggf. Änderung. Er fasst noch einmal kurz zusammen und weist auf die Grundsätzlichkeit des Aufstellungsbeschlusses zur Sicherung der Flächen hin. Herr Hoppert gibt zu bedenken, dass die Begrifflichkeit „Wohnmobilstellplatz“ aus dem Beschlusstext gestrichen werden solle. In diesem Zusammenhang weist Frau Weise auf das zu formulierende Planungsziel der Stadt Neustadt in Holstein hin. Der Ausschussvorsitzende Herr Heckel bittet um Abstimmung über den unveränderten Beschlussvorschlag:
Beschluss: 1. Für das Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung eines naturnahen Wohnmobilstellplatzes und von kleineren Häusern für eine touristische Nutzung. Die Erschließung des Gebietes und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 5. Die entstehenden Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 99 sind vollständig zu ermitteln und anteilig (50 %) durch den Projektpartner der Stadt zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt dies entsprechend vorzubereiten und vor Beginn der Planungen die erforderlichen Mittel in den (Nachtrags)Haushalt einzustellen . Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 0
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |