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Auszug - Ersatzbau der Seebrücke in Pelzerhaken - Planungsstand und Kostenberechnung  

 
 
Sitzung des Tourismusausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Tourismusausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3192/24-3 Ersatzbau der Seebrücke in Pelzerhaken - Planungsstand und Kostenberechnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3192/24
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:34 Tiefbau / Bauhof
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  12 Finanz- und Grundstücksabteilung

Herr Cremer übergibt das Wort an Herrn Jacobsen. Herr Jacobsen erläutert den Projektwerdegang. In seinem Vortrag geht er ebenfalls auf den Zustand der Seebrücke ein und erklärt, dass nach erneuter Bauwerksprüfung Anfang Mai 2025 ein Zustand der Note 3,8 bei der Seebrücke erreicht wurde. Damit ist eine erneute Verschlechterung eingetreten. Das heißt, der Zustand der Seebrücke ist kritisch. Mit Reparaturmaßnahmen i. H. v. ca. 57.000 € brutto könnte aber eine Nutzung für 2-3 weitere Jahren erreicht werden, wenn keine weiteren unvorhergesehenen Ereignisse passieren. Ebenfalls werden Pläne und die Kostenberechnung von Herrn Jacobsen vorgestellt.

Herr Rehmet fragt, warum die Brücke nun länger sei, als die alte Brücke. Herr Jacobsen antwortet, um eine Anlegestelle für die hiesige Schifffahrt langfristig zu gewährleisten, benötigt man die entsprechende Wassertiefe, die jetzt mit der errechneten Brückenlänge und in Abstimmung mit Fahrgastschiffsbetreibern erreicht wurde und so für sinnvoll erachtet wird.

Herr Klemp bemängelt die fehlende Transparenz, warum die Brücke diese Länge haben sollte, es hätte ja schließlich einen Prüfauftrag gegeben, der aus seiner Sicht nicht zufriedenstellend beantwortet wurde. Frau Heß entgegnet, dass in der Vorlage durchaus auf die Notwendigkeit der jetzigen Brückenlänge eingegangen wurde. In der Vorlage heißt es: Der Prüfauftrag aus der VO 3269/24-1 Seebrücke Pelzerhaken – Prüfung Schiffsanleger ergab folgendes: In Abhängigkeit der technischen Anforderungen der Fahrgastschifffahrt sowie der entwurfsbegleitend durchgeführten Seegrundkartierung sollte eine Verkürzung des Seebrückenbauwerks aus objekt- und tragwerksplanerischer Sicht geprüft werden. Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung konnte eine Verkürzung der Brückenlänge nicht realisiert werden. Für die Errichtung eines barrierefreien Schiffsanlegers ist daher weiterhin eine Länge der Seebrücke von 228m notwendig. Relevant hierfür sind die gegebenen Schiffslängen und -tiefen (s. Visualisierung in der Anlage Längsschnitt und Ansicht Seebrücke Pelzerhaken) und damit einhergehend die notwendigen Wassertiefen für Rangier- und Anlegemanöver, auch bei Wind und Wellengang.

Weitere Fragen wurden nicht gestellt.

 


Beschluss:

Dem vorliegenden Planungsstand zum Ersatzbau der Seebrücke Pelzerhaken samt Kostenberechnung wird zugestimmt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Förderung für dieses Projekt beim Land Schleswig-Holstein einzuwerben.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

 

 

Im Nachgang an die Abstimmung werden von Herrn Jacobsen die möglichen Bauzeitpläne für die Seebrücken Neustadt in Holstein und Pelzerhaken mit den verschiedenen Varianten vorgestellt.

Herr Jacobsen erläutert, dass mit dem Entwurf der beiden Seebrücken, die Leistungsphasen 3 (Lph3) von der planerischen Seite her im Wesentlichen abgeschlossen ist. Allen drei Varianten liegt zugrunde, dass aufgrund naturschutzfachlicher Anforderungen ein Baubeginn immer erst zur Mitte des vierten Quartals eines Jahres erfolgen kann.

 

Folgende Varianten wären denkbar:

In der Variante 1 sind die weiteren Leistungsphasen (ab Lph 4) der von dem Fördermittelgeber vorgegebene Bearbeitungszeitraum von ca. 9 Monaten nachgeordnet. D.h. die weitere planerische Bearbeitung der Seebrückenplanung kann voraussichtlich im 2. Quartal 2026 fortgeführt werden, sodass bei einer geschätzten Planungs- und Vergabezeit von etwa 14 Monaten ein Baubeginn erst Ende 2027 erfolgen kann.

 

In der Variante 2 sind die Leistungsphasen 4 und 5 parallel zu der von dem Fördermittelgeber vorgegebene Bearbeitungszeitraum von ca. 9 Monaten angeordnet. Für die weitere Terminplanung bedeutet dies, dass aufgrund der parallelen Bearbeitung der Bearbeitungszeitraum des Fördermittelgebers auch planerisch genutzt werden kann. Mit einer Zusage des Fördermittelgebers zum Ende des 1. Quartals 2026 könnten dann bereits die Ausschreibung und die Beauftragung (Lph 6 und 7) durchgeführt werden, sodass ein Baubeginn bereits Ende 2026 erfolgen kann. Bei dieser Variante würde für den Auftraggeber allerdings das Risiko bestehen, die Planungskosten der Lph 4 und 5 in Höhe von ca. 267.750 € (brutto) sowie Prüfgebühren in Höhe von geschätzt 100.000 € (brutto) bei einer Absage des Fördermittelgebers tragen zu müssen.

 

In der Variante 3 wird nur die Leistungsphase 4 parallel zu der von dem Fördermittelgeber vorgegebene Bearbeitungszeitraum durchgeführt. Die Leistungsphasen 5 bis 7 werden mit Zusage des Fördermittelgebers zum Ende des 1. Quartals 2026 fortgeführt. Dies bedeutet zum einen, dass das Planungsbüro und der Auftraggeber etwas engere Zeiträume für die Aufgaben der Leistungsphasen 5 bis 7 zur Verfügung haben (was aber aus Sicht der Planungsbüros kapazitiv abgedeckt ist) und zum anderen, dass das finanzielle Risiko des Auftraggebers reduziert wird: Für die Leistungsphase 4 würden ein Planungshonorar von ca. 107.100 € (brutto) sowie Prüfgebühren von geschätzt 60.000 € (brutto) anfallen.

 

Frau Heß berichtet, dass die IB.SH empfiehlt, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, um die Fördergelder abzurufen, solange sie noch vorhanden sind. Mit der Variante 3 wären die finanziellen Auswirkungen überschaubar, man würde allerdings keine unnötige Zeit verlieren.

 

Frau Hay fragt, was passieren würde, wenn keine Fördergelder in Aussicht gestellt werden. Herr Hoff erklärt, dann wäre es für die Stadt wohl nicht möglich, die Vorhaben umzusetzen.

Herr Weide spricht sich dafür aus, die Variante 3 umzusetzen, damit es möglichst schnell weitergeht mit den gesamten Bauvorhaben. Ebenfalls würde man weitere Instandhaltungskosten durch eine schnellere Umsetzung sparen und die Baukosten würden ebenfalls über die Jahre nicht günstiger werden. Dirk Cremer übergibt den Vorsitz an Herrn Hoff. Herr Hoff erteilt ihm das Wort. Herr Cremer bekräftigt die Meinung von Herrn Weide. Man sollte das Vorhaben jetzt anschieben, bevor die Fördertöpfe leer sind. Herr Hoff übergibt den Vorsitz zurück an Herrn Cremer.

Bürgermeister Spieckermann schlägt vor, die Dringlichkeit für den Abruf von Fördergeldern verwaltungsseitig zu prüfen und bei Bedarf einen weiteren Tourismusausschuss noch vor der Sommerpause einzuberufen. Die Ausschussmitglieder stimmen der Vorgehensweise zu.