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Auszug - Ausbau der Straße Teufelsberg 2. BA hier: Vorstellung des Entwurfs  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3356/25 Ausbau der Straße Teufelsberg 2. BA
hier: Vorstellung des Entwurfs
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Rieger begrüßt Sven Gaffrey, Karen Pohlers sowie Christian Jarosch aus dem Planungsbüro Benthien, die dem Ausschuss die Entwurfsplanung für den Um- und Ausbau der Straße Teufelsberg präsentieren.

 

Frau Pohlers erläutert den aktuellen Zustand der Straße und die Planung nach getrennten Verkehrsbereichen. Die Begegnung von LKW und PKW sei bislang nicht gegeben und daher seien durch Überfahren Schäden an den Gehwegen entstanden. Nun werde man eine Fahrbahn mit einer Mindestbreite von 5,5 m und flüssiger Befahrbarkeit vorsehen.

 

Die Fußwege seien aktuell nicht barrierefrei, insbesondere sei der Durchgang zwischen den Straßenbäumen und Grundstücken z.T. sehr schmal. Auf der Nordseite der Straße solle der Gehweg nun eine überwiegend barrierefreie Breite erhalten. Der im oberen Bereich vom Teufelsberg abzweigende Bereich der Gartenstraße bleibe nach dem Entwurf dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten.

 

Herr Jarosch beschreibt die Details des Entwurfs. Durch Aufpflasterungen an den Querungsstellen hoffe man auch eine Verkehrsberuhigung bzw. eine Reduktion des Abkürzungsverkehrs zu erreichen. Hier komme neben der Fahrbahn aus Asphalt auch Betonsteinpflaster und Großsteinpflaster aus Granit zum Einsatz.

 

Herr Vowe fragt, ob die eingesetzten Materialien nicht zu Lärm führten und diese nicht auch dem Ziel einer sparsamen Baumaßnahme widersprächen.

Herr Jarosch erklärt, dass die Lärmbelastung aufgrund der geringen Fahrgeschwindigkeiten und der 90°-Kurve in der Straße überschaubar sein werde.

Herr Rieger erläutert zur zweiten Frage, der Einsatz von Pflastersteinen im unteren Straßenbereich habe den Vorteil, den Zugang zur unterirdischen Wasserbehandlungsanlage der Stadtwerke zu erleichtern. Zudem seien kleine Asphaltflächen, die man alternativ hätte vorsehen können, in den Kosten und im Herstellungsaufwand nicht mit ebensolchen großen Flächen vergleichbar. Auch farbige Markierungen oder verschiedenfarbiger Asphalt als Mittel zur Zonierung seien mit höheren Kosten verbunden.

Herr Gaffrey ergänzt, dass es sich beim Pflaster um Bestandsmaterial handele.

 

Herr von Hörsten merkt kritisch an, lautes Pflaster stehe im Widerspruch zur kürzlich vorgelegten Fortschreibung des Lärmaktionsplans.

 

Herr Jarosch erläutert weiter: Am unteren Ende des Teufelsbergs sei ein gemeinsamer Fuß- und Radweg vorgesehen, um den Radverkehr nicht in Richtung der Einbahnstraße Hafensteig zu lenken.

 

Die Einmündung in die Straße Am Heisterbusch habe man im Entwurf verkleinert und hier ein sogenanntes Baumtor geplant.

 

Herr Rieger erläutert, dass im Vergleich mit dem Bestand weniger Parkplätze vor den Gebäuden vorgesehen seien, aber ggf. im Nachhinein eine Ausweisung von Parkplätzen auf der Fahrbahn zu Ungunsten der flüssigen Befahrbarkeit möglich sein werde.

 

Herr Jarosch erklärt, dass der für die Gartenstraße vorgesehene Grünstreifen mehr Platz für die Bestandsbäume schaffe. Für den benachbarten, im Bereich der aktuellen Grüninsel geplanten Quartiersplatz seien Baumstämme als Sitzgelegenheiten, Wildblumen-Einsaaten und Frühlingsblüher, ein Insektenhotel, eine Fahrradservicestation und Fitnessgeräte vorgesehen.

 

In Hinblick auf die Kosten berichtet Herr Gaffrey, es handele sich um ein Gemeinschaftsprojekt mit den Stadtwerken, die Stadt komme folglich nur für einen Teil der Kosten auf, etwa für die Fahrbahnoberfläche und die Winkelstützen der zu überarbeitenden Mauer.

 

Herr von Hörsten merkt an, dass neben den bereits für dieses Jahr verfügbaren 300.000 € weitere Kosten von 1,5 Mio. € auf die Stadt zukommen würden.

Herr Rieger erläutert, dass die 300.000 € der Anteil sind, der für das Jahr 2025 über den Haushalt bereitgestellt wurde. Für das Jahr 2026 wurden ebenfalls Mittel bereitgestellt, allerdings nur im Finanzplan. Für eine zügige Beauftragung sei eine Mittelbereitstellung für 2026 als VE – beispielsweise über den Nachtragshaushalt – notwendig.

Einsparmöglichkeiten im niedrigen Prozentbereich seien zwar vorhanden, diese würden aber ggf. zu einer Negierung der Wünsche der Anliegenden führen.

 

Auf Frau Giszas Frage, welche Kosten sich auf die Ausbaubeiträge auswirkten, antwortet Herr Rieger, der Aufwand für die Grünanlage und die Winkelstützen an der Stützmauer würden nach gegenwärtiger Einschätzung nicht auf die Anlieger umgelegt werden, jedoch anteilig die Kosten für die Oberflächen und den Kanal.

 

Auf Herrn Seidlers Frage, der selbst Anlieger ist, ergänzt Herr Rieger, dass die vorläufige Höhe der Ausbaubeiträge angekündigt werde, sobald die Gesamtkosten der Ausbaumaßnahme Teufelsberg feststünden.

 


Herr Rieger berichtet: Für den aufzustellenden Bebauungsplan seien je etwa hälftig ein Sondergebiet Einzelhandel sowie Gewerbeflächen vorgesehen. Der Bereich der Gewerbeflächen müsse aufgrund der vorhandenen Topographie terrassiert werden. Gewerbeflächen sollten wenig Neigungen besitzen.

 

Die Weiterentwicklung der Planungen erfolge erst nach Aufstellungsbeschluss, mit dem der Willen der Stadt gegenüber der Landesplanungsbehörde kundgetan werde.

Durch die Schaffung des Gewerbegebiets würden der Stadt keine Kosten entstehen. Die Kosten für den städtebaulichen Vertrag werde man sich mit dem Investor teilen.

Anschließend stehe der Beschluss für den Entwurf des Bebauungsplans an.

Vorab müsse der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden, siehe folgender Tagesordnungspunkt.

 

Die fragliche Fläche sei von Seiten des Grundstückseigentümers für spätere, mögliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen gewesen.

 

Herr Heckel merkt an, er habe sich den Bebauungsplan Nr. 90 für das Baugebiet Lübscher Mühlenberg angesehen und darin sei eine Ausgleichsfläche festgehalten. Er fragt, wo diese Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt würden.

Herr Rieger erwidert, der Bebauungsplan Nr. 90 werde nicht im fraglichen Gebiet ausgeglichen, und zeigt den entsprechenden Plan. Die Firma Gollan habe im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 98 weiß dargestellte Flächen für den Ausgleich für Projekte andernorts vorgehalten. Ein Zusammenhang bestehe folglich nicht.

 

Frau Gieszas merkt an, man habe in der Vergangenheit hart dafür gekämpft, dass im fraglichen Gebiet kein Gewerbe angesiedelt werde, und fragt weiter, ob der Bebauungsplan Nr. 90 bereits ausgeglichen sei.

Herr Rieger erklärt, die Umsetzung des Plans sei noch nicht vollständig erfolgt.

 

Herr Kruschke bringt zum Ausdruck, dass er die Idee des Gewerbegebiets sehr begrüße. Herr  Klemp äußert die Notwendigkeit die Einnahmeseite der Stadt zu verbessern, soweit man auf der Ausgabenseite nichts verbessern könne. Herr von Hörsten stimmt dem zu und fragt, wie die Politik zur Ausgestaltung des Vorhabens beitragen könne.

Herr Rieger erläutert daraufhin, es werde eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgen und der städtebauliche Vertrag sowie der Bebauungsplan würden dem Ausschuss wie üblich zum Beschluss vorgelegt.

Herr Vowe ergänzt, dass der Einfluss auf die Auswahl der Gewerbebetriebe über den städtebaulichen Vertrag gegeben sei.

 

Herr Haas fragt, ob der Stadt durch den Umzug bereits bestehender, innerstädtischer Gewerbebetriebe in das fragliche Gebiet zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen entgehen könnten.

Der Bürgermeister, Herr Spieckermann, erläutert, die Gewerbesteuerpflichtigen nähmen nur 15% an der Gesamtzahl der Gewerbetreibenden ein. Der Gewinn aus der Gewerbeansiedlung lasse sich nicht klar beziffern, zumal die Vorteile bzw. Effekte in vielen Bereichen lägen, etwa bei entstehenden Arbeitsplätzen und einem möglicherweise verringerten Verkehrsaufkommen durch weniger Wege zur Westseite der Stadt, wo aktuell viel Gewerbe angesiedelt ist.

 

Herr Weber fragt, wer die Initiative zu dem Vorhaben ergriffen habe. Er verweist wie Herr Heckel und Frau Gieszas auf die Annahme bzw. den guten Glauben, dass der naturnahe Charakter des fraglichen Gebiets erhalten bleibe, und bittet darum zunächst über das Vorhaben in den Fraktionen reden zu können. Er merkt an, dass die Auswirkungsanalyse bislang nicht angesprochen worden sei. Diese benenne zu erwartende Umsatzeinbußen von 11-12 % für bestehende Discounter.

 

Der Bürgermeister bestätigt, die Vorlage stamme von ihm. Man sei mit dem Vorhaben auf ihn zugekommen und er habe die Stadtverwaltung gebeten das Vorhaben weiterzuverfolgen.

Herr Rieger unterstreicht, das Fazit der Auswirkungsanalyse sei, es werde keine schädlichen Auswirkungen für die Stadt geben.

 

Es entsteht eine rege Diskussion zu den Fragen, ob die Ausschussmitglieder für den Beschluss ausreichend vorbereitet seien und eine Beschlussfassung somit möglich sei, ob die Ansiedlung eines weiteren Lebensmitteleinzelhändlers schädlich bzw. sinnvoll sei und ob die Wohnungsnot und der Bedarf nach geförderten Wohnungen ein vorrangig zu behandelndes Problem sei.

 

Auf die Frage der Wohnungsmarktsituation antwortet der Bürgermeister, das Problem sei tatsächlich da, aber die Fördertöpfe für den Wohnungsbau reichten nicht aus. In dem vorliegenden Vorhaben sehe er ein Weiterentwicklungspotential für Betriebe. Er bittet um die Beschlussfassung.

 

Herr Rieger unterstreicht, die Landesplanung habe ihr „OK“ zu dem Vorhaben gegeben.

 

Auf Antrag von Herrn Kruschke wird die Sitzung um 21:57 Uhr für 9 Minuten vom Ausschussvorsitzenden unterbrochen.

 

Auf Antrag von Herrn Weber wird über seinen folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Beschluss:

Die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss soll zurückgestellt und bei der nächsten Sitzung wieder vorgelegt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 2 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet um die Abstimmung zur Beschlussempfehlung der Verwaltung:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig