Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Maßnahmen zum Lärmaktionsplan, L309  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 3.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

Ein Anwohner der Straße Am Zuckerdamm führt zu der unter TOP 19 vorgesehenen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes aus, die die Überlegung der Beantragung einer ganztäglichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der gesamten Ortsdurchfahrt der L309 beinhalte. Dieses begrüße er, auch angesichts einer Regelhaftigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Eutiner Straße. Die verkehrsbedingten Lärmbelastungen seien immens. Es sei schade, dass die Straße Am Zuckerdamm, die er zu den meistbefahrensten 30-Zonen der Stadt und vielleicht auch des Kreises zähle, nicht im Lärmaktionsplan berücksichtigt worden sei. Der Vortragende plädiert hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Eutiner Straße für eine verstärke Verkehrsüberwachung oder für bauliche Maßnahmen. Investitionskosten für einen stationären Blitzer wären binnen kürzester Zeit amortisiert. Unabhängig von der Umsetzung der Planung, die L309 als 30-er Zone auszuweisen, habe er einige Vorschläge zur Beruhigung und verkehrssicheren Ausgestaltung der Straße. Ein beleuchteter Zebrastreifen Höhe Autohaus Senger würde zahlreichen Ameos-Bewohnern die Überquerung der Straße erleichtern und regulierend auf Fahrzeugführer wirken. Gleiches gelte für eine Überquerung am Alten Lübecker Landweg. Auch wäre die Einrichtung eines Radfahrstreifens stadtauswärts wie in der Oldenburger Straße vorteilhaft. Er erinnert auch diesbezüglich an zurückliegende Planungsüberlegungen zur Verschwenkung des gegenüberliegenden Radweges auf die Parkplatzbereiche, die leider nicht umgesetzt worden seien. Neustadt-West ende nicht am Hafen, es würden auch dahinter Menschen wohnen.

 

Bürgervorsteher Holtfester weist darauf hin, dass die Stadt keine Einnahmen durch die Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessanlage erzielen könne, da dieses in den Hoheitsbereich des Kreises als Verkehrsbehörde falle.