Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Rosinksi stellt die Vorlage vor und betont, dass die darin enthaltenen Logos nicht abschließend besprochen oder gar freigegeben sind. Herr Cremers erster Gedanke zu den Logos war „sehr gewagt“ bzw. „sehen aus wie Poststempel“. In Kombination mit den Merchandising-Artikeln „passt das dann wieder“. Herr Rosinski entgegnet ihm, dass die Gäste alle vorgestellten Logos kaum bis nie nebeneinander sehen würden und jedes einzelne für sich den Ort individuell repräsentiert und in der Summe doch ein einheitliches Bild der Lübecker Bucht vermitteln. Frau Heß ergänzt, dass die Marke „hafenheimat“ durch die Stadt Neustadt in Holstein bis 2026 rechtlich geschützt sei und dass nach zehn Jahren Nutzung und Vermarktung (2016 – 2026) durchaus der Relaunch des hafenheimat-Logos gerechtfertigt sei. Der Umgang hinsichtlich eines Relaunchs seien vom Hauptausschuss zu beraten. Aufwendungen für die Umgestaltungen müssten sowohl im Stadtmarketing als auch im Bereich Tourismus (z.B. Strandzugangsschilder) geplant werden. Zudem gebe es Lizenzverträge mit Gewerbetreibenden, die das hafenheimat-Logo für ihre Produkte nutzen und entsprechend zeitlichen Vorlauf für Veränderungen benötigen. Herr Rosinski teilt mit, dass auf diesem Wege kein „harter Cut“ bzgl. des Logos für Neustadt in Holstein entstünde.
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