Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Spiegel fasst zusammen, dass in der letzten Sitzung nicht genau klar wurde, welche Zuschüsse in welcher Höhe gezahlt werden und die Verwaltung nun eine Übersicht erstellt habe.
Herr Fenner erläutert die Tabelle. Der Zuschuss für die ambulante Suchtkrankenhilfe und die allgemeinen Fördermittel seien nicht abgerufen worden und könnten aus dem Haushalt für 2026 gestrichen werden.
Herr Stein spricht sich dafür aus, den Zuschuss für die ambulante Suchtkrankenhilfe nicht zu streichen. Das Suchtproblem werde immer größer und sei besonders bei Jugendlichen festzustellen. Die Suchtkrankenhilfe soll auf den Zuschuss hingewiesen werden.
Es entstand eine Diskussion über die Einsparung und die Wichtigkeit der Zuschüsse.
Herr Marggraf und Herr Stein befürworten ein fixes Datum, bis wann der Antrag gestellt worden sein muss. Die Vereine müssen sich aktiv um die Auszahlung bemühen. Die Anträge werden danach im AfgA beraten.
Herr Spieckermann schlägt einen Sperrvermerk für die ambulante Suchtkrankenhilfe und die allgemeinen Fördermittel vor. Dieser Vorschlag soll als Beschluss aufgenommen werden.
Beschluss: 1. Die Zuschüsse an Vereine und Verbände werden auf Antrag bis zur jeweiligen Haushaltsitzung abgegeben.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Beschluss: 2. Der Zuschuss für die Suchtkrankenhilfe und allgemeinen Fördermittel werden für 2025 mit einem Sperrvermerk versehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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