Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Becker Barbarello führt zur Vorlage aus und erläutert dabei ausführlich den Sachverhalt zu der im Zeitraum von 2009 bis 2015 entstandenen, alleinstehenden Forderungsposition über 100 TEUR ohne Nennung der Firma. Weiter geht sie auf entsprechenden Nachfragen von Herrn Klemp auf die gesetzlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten nach Wertgrenzen zur Niederschlagung als zeitweiligen Verzicht auf die Beitreibung einer fälligen Forderung ein.
Beschluss: Der Bericht über Niederschlagung und Erlass wird zur Kenntnis genommen.
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