Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Wenzel, wohnhaft in Pelzerhaken, führt aus, dass aufgrund der Anhäufung von Algen am Südstrand seit 6 Wochen eine starke schwefelhaltige Geruchsbelästigung bestehe. Dies sei inzwischen auch überregional als „Stinkalarm an der Ostsee“ in den Printmedien zu lesen. Ihm sei klar, dass das Seegras nicht so häufig wie im Sommer abgefahren werden könne, aber vielleicht bestehe die Möglichkeit einmal im Monat. Der Geruch hänge bereits in der Kleidung und mache lüften beinahe unmöglich. Zudem seien auch die Spaziergänger am Strand betroffen.
Herr Reil erklärt, dass die Abfuhr von Seegras grundsätzlich nur bis zum 31.10. des Jahres möglich sei. Lediglich in einzelnen Bereichen könne eine Reinigung nach Bedarf stattfinden. Grundlage hierfür sei die vom Kreis Ostholstein erlassene Sondernutzungserlaubnis am Meeresstrand für die Stadt Neustadt in Holstein. Allerdings sei in dem von Herrn Wenzel genannten Bereich kein Zugang für die Fahrzeuge zur Abfuhr möglich.
Herr Hoff erklärt, dass die Geruchsbelästigung kein Aushängeschild sei, es aber offenbar keine Lösung gebe. Herr Hansen führt aus, dass dieses Problem gelöst werden müsse. Es könne nicht sein, dass Einheimische und Gäste der Geruchsbelästigung ausgesetzt werden. Er schlägt vor, dass Herr Reil Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde aufnimmt, um eine Lösung zu finden. Herr Weide weist darauf hin, dass nicht das Seegras stinke, sondern die Algen. Dies sei auch der Tatsache geschuldet, dass die Ostsee immer wärmer werde.
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