Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann teilt mit, dass die Kommunalaufsichtsbehörde die von der Stadt Neustadt in Holstein eingereichte Stellungnahme zu den Feststellungen der überörtlichen Prüfung ausgewertet und das Prüfungsverfahren nunmehr gemäß § 7 Abs. 3 Satz 5 Kommunalprüfungsgesetz abgeschlossen habe.
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