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Auszug - Tätigkeitsbericht des Kommunalen Ordnungsdienstes 2024  

 
 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 12.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3295/24 Tätigkeitsbericht des Kommunalen Ordnungsdienstes 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:23 Ordnung, Soziales, Verkehr Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas

 

Frau Wierach stellt den Tätigkeitsbericht des KOD mündlich vor.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für den Bericht und Einsatz bei Frau Wierach.

 

Herr Hoppert freut sich, dass die Schottergärten nun auch begutachtet und ans Bauamt gemeldet werden. Die Kontrollfahrten vor Kitas und Schulen um die Sicherheit zu gewähren seien sehr positiv.

 

Herr Dr. Böckehauer findet ebenfalls gut, dass die Schottergärten kontrolliert werden und fragt, ob es eine Rückmeldung vom Bauamt nach der Meldung gebe.

 

Frau Wierach verneint dies und sagt, dass dies nicht vorgesehen sei.

 

Frau Hay fragt, ob die Stadt Neustadt in Holstein von geahndeten Fahrradfahrern, welche an den Kreis abgegeben werden, auch Geld erhalte.

 

Dies sei nicht der Fall. Der KOD hat trotzdem ein besonderes Augenmerk auf Fahrradfahrer.

 

Frau Giszas bitte darum, besonders die Brückstraße im Auge zu behalten. Dort seien besonders viele Fahrradfahrer unterwegs, welche sich nicht an die Regeln halten. Zudem möchte sie wissen, wie sich die 6 Mitarbeitenden beim KOD aufteilen und ob die Hausbesitzer eine Strafe erhalten, wenn der Bürgersteig bei Schnee nicht geräumt sei.

 

Frau Wierach berichtet, dass die Verkehrsüberwacher den KOD unterstützen und somit in den Personalplan reinzählen. 2024 wurden Hausbesitzer nur verwarnt. Sollte 2025 wieder gegen die Räumpflicht verstoßen werden, soll härter durchgegriffen und Verwarngelder festgesetzt werden.

 

Herr Spieckermann ergänzt, dass der KOD auch für die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben sinnvoll sei, auch wenn er zusätzliche Personalkosten verursache.

 

 


Beschluss:

Der Tätigkeitsbericht des Kommunalen Ordnungsdienstes 2024 wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig