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Auszug - Aktuelles aus der Energiewirtschaft  

 
 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 9.1
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:43 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Neubau - Neukoppel 2, 23730 Neustadt in Holstein

Bericht:

Herr Dr. Jahn berichtet zum Wasserliefervertrag ab 01.01.2025, dass die ZVO Energie GmbH Rödl&Partner mit der Ermittlung der Wasserpreise beauftragt hat. Zudem wurden die Übermitt-lung des Entwurfs des Wasserlieferungsvertrags ohne Preisblatt zur Prüfung bis 08.11.2024 und die Besprechung des Prüfungsergebnisses und Preisblattes bis 29.11.2024 angekündigt. Die Unterschrift unter einen neuen Wasserlieferungsvertrag wurde bis spätestens 13.12.2024 in Aussicht gestellt.

Im Folgenden führt er zu den Netzentgelten Strom ab 01.01.25 sowie der Entlastung für Schleswig-Holstein aus, dass ab nächstem Jahr die Kostenverteilung durch ein Umwälzungsverfahren gestaltet wird, um Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten zu unterstützen. Ist das Verhältnis der ans Netz angeschlossenen erneuerbaren Erzeugungsleistung zur Verbrauchslast im Netzgebiet ("Erneuerbare-Energien-Kennzahl") größer als 2, so besteht ein Ausgleichsanspruch.

Durch verringerte Netzentgelte entgangene Erlöse werden durch die Umlage refinanziert (§ 19 StromNEV-Umlage). Der Entlastung von ca. 1,2 Cent/kWh in städtischem Netz steht eine

Mehrbelastung durch die Umlage von ca. 1,0 Cent/kWh gegenüber. Herr Dr. Jahn bewertet dieses Ergebnis bei der Entlastung als enttäuschend.

Herr Dr. Jahn übergibt es Wort an den Vertriebsleiter Herrn Heckmann. Herr Heckmann stellt die Kundenbefragung "TOP PERFORMER" der imug in 2024 vor. Er zeigt sich mit den Ergebnissen zufrieden, zwar habe man gegenüber 2022 etwas an Boden verloren, das Ergebnis sei relativ zu anderen Versorgern und absolut, aber trotzdem gut. Unzufrieden zeigt er sich mit dem Wert zu "telefonischen Erreichbarkeit" innerhalb der Stadtwerke. Der Vorsitzende und der Ausschuss danken Herrn Heckmann und seinen Mitarbeitenden für die gute Leistung.

Ausgehend von diesen Ergebnissen begründet Herr Heckmann seine Überlegungen zur Verlegung des Kundenzentrums in die Neukoppel. Die Kundenorientierung und die Servicequalität seien oberste Priorität der Dienstleistungsangebote der Stadtwerke. Der Kundenservices stehen aufgrund der Wechselbereitschaft von Kunden durch steigendem Wettbewerbsdruck vor Herausforderungen, u.a. dem Wandel der individuellen Kundenkommunikation. Er sieht den Erfolg zur Sicherung der Servicequalität in der Konzentration auf Fachaufgaben und Expertise in Kommunikationsmedien, der räumlichen Nähe und Zusammenwirken mit Fachbereichskollegen, der Öffnung der "Zentrale Neukoppel 2" und die kosten- und leistungsgerechte Aufgabenverteilung der Mitarbeitenden des Vertriebs. Anhand von drei Grafiken belegt er die Veränderungen, die zu mehr E-Mails (durchschnittlich rund 600 E-Mails im Monat) und mehr externes Telefon-aufkommen (durchschnittlich rund 600 Anrufe) führen und zu nur noch durchschnittlich sieben Kundenbesuche am Tag im Kundenzentrum in der Grabenstraße.

Er schließt seine Ausführung mit der Feststellung, dass das Kundenzentrum einen Zeitenwandel erlebe.

Herr Dr. Jahn geht danach auf das Thema "KANU 2.0 - Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen" ein. Die Regelung erlaube den Gasnetzbetreibern erheblich kürzere Nutzungsdauern als bisher. Die neuen Abschreibungsmodalitäten sollen bereits in den Erlösobergrenzen und Netzentgelten der Jahre 2025 bis 2027 angesetzt werden können. Netzbetreiber sind jedoch nicht verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Regelungen anzuwenden. Die Anzeige des Netzbetreibers zur Anwendung von KANU 2.0 habe bis zum 15.10. eines Jahres zu erfolgen. Die Stadtwerke habe im Jahr 2024 keine Anzeige vorgenommen. Er führt aber aus, dass geplant sei, eine Anzeige im Jahr 2025 für die Jahre 2026 ff. vorzunehmen. Steuerrechtliche/handelsrechtliche Handhabe sei derzeit noch nicht absehbar.