Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und bittet Herrn Gerstmann um Sachvor-trag. Herr Gerstmann erläutert die Hintergründe für den notwendigen Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung und die Empfehlung von Herrn Bac (Treukom) zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung. Der Ausschuss diskutiert über die Anpassung der Beiträge und Gebühren und entschließt sich den Beschlussvorschlag der Verwaltung bzw. die 2. Nachtragssatzung anzupassen, um eine größere Gebührengerechtigkeit zu erreichen. Es kommt damit zu einer deutlichen Verschiebung zwischen Grund- und Zusatzgebühr. Der Vorsitzende verliest den aktualisierten Beschluss mit dem Text der geänderten Anlage.
Beschluss:
§ 24 Abs. 1 BSG erhält folgende Fassung: Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 4,80€ pro 1m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw mit 3,00€ pro 1m³/h Dauerdurchflussmenge Q3 § 24 Abs. 2 BSG wird wie folgt neu gefasst: Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasser beseitigung nach § 17 beträgt 3,59 €/m ³ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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