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Auszug - Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung aufgrund der Gebührenkalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zum 01.01.2025  

 
 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:43 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Neubau - Neukoppel 2, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3291/24 Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung aufgrund der Gebührenkalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zum 01.01.2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine

Bericht:

Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und bittet Herrn Gerstmann um Sachvor-trag.

Herr Gerstmann erläutert die Hintergründe für den notwendigen Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung und die Empfehlung von Herrn Bac (Treukom) zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung.

Der Ausschuss diskutiert über die Anpassung der Beiträge und Gebühren und entschließt sich den Beschlussvorschlag der Verwaltung bzw. die 2. Nachtragssatzung anzupassen, um eine größere Gebührengerechtigkeit zu erreichen. Es kommt damit zu einer deutlichen Verschiebung zwischen Grund- und Zusatzgebühr.

Der Vorsitzende verliest den aktualisierten Beschluss mit dem Text der geänderten Anlage.

 


Beschluss:

  1. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt.
  2. Die 2. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

            § 24 Abs. 1 BSG erhält folgende Fassung: Die monatliche Grundgebühr wird berechnet  je Wasserzähler mit 4,80€ pro 1m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw mit 3,00€ pro 1m³/h               Dauerdurchflussmenge Q3

            § 24 Abs. 2 BSG wird wie folgt neu gefasst: Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasser beseitigung nach § 17 beträgt 3,59 €/m ³


Abstimmungsergebnis:

einstimmig