Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Kripke trägt gemäß Vorlage vor und weist nach entsprechenden Wortbeiträgen der Herren Heckel, Gerthenrich und Vowe darauf hin, dass aufgrund voneinander abweichender Berechnungsmodelle in den Satzungen anderer Gemeinden das einfache Heranziehen von deren Steuersätzen zu Vergleichszwecken fehlgehe. Man könne jedoch festhalten, dass Neustadt in Holstein - sowohl was Anzahl und Werte an Zweitwohnungen als auch das Steueraufkommenangehe - im Landesdurchschnitt liege.
Beschluss: Das Sachgebiet Steuern wird mit einer Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer unter Berücksichtigung eines Steuersatzes von 0,64 % beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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