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Auszug - Billigung Nachkalkulation 2023 und Vorkalkulation 2025 - Kurabgabe und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)  

 
 
Sitzung des Tourismusausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Tourismusausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:39 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3288/24 Billigung Nachkalkulation 2023 und Vorkalkulation 2025 - Kurabgabe und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr Hoff
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  12 Finanz- und Grundstücksabteilung

Frau Püschel von der Firma Kubus erläutert anhand einer Präsentation die bereits in der nicht- öffentlichen Vorbesprechung diskutierte Vor- und Nachkalkulation des Tourismusbeitrages bzw. Kurabgabe. Die Anpassung der Saisonzeiten habe die Prognose für 2023 erschwert, so dass eine Überdeckung entstanden sei, die zur Reduzierung des Tourismusbeitrages geführt habe.

Die Kalkulation habe für das Jahr 2025 in der Hauptsaison eine Kurabgabe in Höhe von 2,50 € und in der Nebensaison von 1,50 € ergeben.

Die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) sei von 44,08 € in 2025 auf 46,89 € gestiegen.

Herr Hoff bittet darum, zur Stadtverordnetenversammlung die An- und Abreisezahlen der Nachkalkulation zu Verfügung zu stellen.

 

Protokollnotiz:

Der Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung wurde der Bericht der Kubus beigefügt, der die Zahlen der Vorkalkulation enthält.

 

Herr Hoff übergibt den Vorsitz an Herrn David und erklärt, dass seit dem 01.01.2024 die Anreise und Abreise als jeweils ein Tag berechnet werde. Dies sei insbesondere bei Gästen, die nur einen Kurzurlaub gebucht haben, sehr schlecht aufgenommen worden. Die Gäste bringen für diese Regelung kein Verständnis auf. Im Übrigen sei diese Regelung in der Lübecker Bucht mit Ausnahme von Heiligenhafen auch nicht üblich. Er stelle deshalb den Antrag, die An- und Abreise wieder als einen Tag zu berechnen.

 

Herr Hoff übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Herr Bürgermeister Spieckermann weist darauf hin, dass die Regelung der An- und Abreise als zwei Tage eine Beitragsgerechtigkeit gewährleiste. Ein Tagesgast zahle den vollen Tourismusbeitrag, unabhängig davon, ob er z.B. morgens oder nachmittags den Strand aufsuche. Man müsse alle Gruppen gleich berücksichtigen.

 

Herr Reil verliest ein Statement der Werkleiterin Frau Heß:

Den Weg zur Entscheidung, An- und Abreisetag jeweils als einen beitragspflichtigen Tag zu werten, mögen Sie rückwirkend kritisch betrachten. Die Umstellung erzeugte in diesem Jahr viele Diskussionen mit Gästen und dies war vor allem für die Unterkunftsgeber anstrengend, da diese Regelung an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste bislang erstmalig umgesetzt wurde. Für das kommende Jahr hat Heiligenhafen diese Regelung beschlossen und in Scharbeutz wird diese gerade diskutiert. Natürlich wäre es entspannter gewesen, wenn auch andere Kommunen in der Region diese Regelung zeitgleich mit uns umgesetzt hätten. Festzuhalten ist, dass Sie rechtlich nicht falsch gehandelt haben. Ziel war unter anderem, durch diese Regelung die Umlageeinheiten zu erhöhen und dadurch den Tourismusbeitragssatz zu senken. Vor allem geht es hier jedoch um die Gleichbehandlung der Abgabepflichtigen.

 

Mit Ausblick auf die Vorkalkulation 2025 und die Ankündigung, dass Sie diese Regelung wieder zurücknehmen möchten, bitte ich Sie folgendes zu berücksichtigen: Wie möchten Sie - vor allem jedoch die Unterkunftsgeber - den Gästen gegenüber argumentieren, dass diese Regelung wieder aufgehoben wurde?

Die wenigsten Gäste sind an einer langen, ausführlichen Erläuterung interessiert, wie die Kalkulation des Tourismusbeitrags erfolgt und welche rechtlichen Vorschriften hier einzubeziehen sind.

Was bleibt, wenn nun „eine Rolle rückwärts“ vollzogen wird? Das Gefühl, in der Saison 2024 „abgezockt“ worden zu sein? Oder, dass die Stadt Neustadt in Holstein ab 2025 die Tagesgäste sehr bewusst ungleich behandelt? Welches rechtliche Risiko einerseits und welchen Verlust in das Vertrauen in die Stadt, die Selbstverwaltung, die Verwaltung, den Urlaubsort andererseits wollen Sie hier in Kauf nehmen?

 

Frau Giszas macht deutlich, dass die SPD den Ausführungen der Verwaltung folge. Die Entscheidung sei für alle gerecht. Sie fordere den Ausschuss auf, keine Rolle rückwärts zu vollziehen.

 

Herr Reichert teilt mit, dass die An- und Abreise auch im Ortsbeirat Rettin thematisiert worden sei. Der Ortsbeirat habe sich einstimmig dafür ausgesprochen, die An- und Abreise wieder als einen Tag zu berechnen.

 

Herr Weide trägt vor, dass die TALB möglicherweise Zahlen zur Stärke der Tagesgäste – auch im Hinblick auf die Fertigstellung der Hafenwestseite – vorstellen könne. Im Übrigen sei er dafür, die jetzige Regelung beizubehalten.

 

Herr Klemp führt aus, es sei auch die Frage, wie man sich strategisch ausrichten wolle. Stehen Familien oder „Partygangs“ im Vordergrund. Die Umfrage der TALB habe die Ausrichtung zum familiengerechten Urlaubsort ergeben.

 

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für die Kurabgabe und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) für die Jahre 2023 und 2025 werden gebilligt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig