Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert gemäß Vorlage die Kündigung der Vereinbarungen als Voraussetzung zur Anwendung der neuen Aufnahmekriterien für die in ihrer Kapazität ausgelasteten Grundschule Neustädter Bucht, um eine Ausweitung der 6-Zügigkeit der Schule vermeiden zu können.
Diskussion: Herr Geffken führt aus, dass man sich mit diesem Beschluss lediglich Zeit verschaffe. Die Selbstverwaltung müsse sich in den Gremien weiterhin mit dem Ausbau der sozialen Infrastruktur der Stadt Neustadt in Holstein beschäftigen und dabei auch mit den Umlandgemeinden in den Dialog treten.
Herr Weide unterstreicht die von Herrn Geffken vorgebrachten Inhalte und bittet, dieses Verfahren möglichst frühzeitig und intensiv in der Öffentlichkeit, wie beispielsweise beim Radfahrkonzept oder der Kälte-/Wärmeplanug, aufzunehmen. Man komme letztlich nicht um Überlegungen zu einem weiteren Grundschulstandort umhin.
Beschluss: Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen aus dem Jahr 1972 zwischen der Gemeinde Altenkrempe sowie der Gemeinde Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein über die Aufnahme von Schülern werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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