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Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Altenkrempe/Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein über die Aufnahme von Schülern  

 
 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3255/24 Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Altenkrempe/Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein über die Aufnahme von Schülern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

Bericht:

 

Herr Fenner erläutert den Sachstand. Es gibt einen enormen Schülerzuwachs an der Grundschule Neustädter Bucht. 1972 wurde mit den Gemeinden Altenkrempe und Sierksdorf ein Vertrag über die Schüleraufnahme geschlossen. Dieser sei lange Zeit in Vergessenheit geraten. Für eine sieben-Zügigkeit hat die Grundschule keine Kapazitäten mehr. Auf der Schulkonferenz im November 2023 sei einstimmig beschlossen worden, dass eine Neuaufnahme von Schülern/innen abgelehnt werden kann, wenn die nächstliegende Schule nicht die Grundschule sei. Der Schulrat sowie der Leiter des Amtes Ostholstein-Mitte seien informiert worden. Die Verträge sollen nun aufgeboben werden, damit der Beschluss aus der Schulkonferenz zum Tragen kommen kann. Der Vertrag kann zum 31.12.2025 gekündigt werden. Die Grundschulen in Schönwalde und Süsel haben freie Kapazitäten.

 

Herr Geffken wirft ein, dass die Vereinbarung seit nun 52 Jahren bestehe und dass ein Dialog mit den anderen Gemeinden von Vorteil sei. Es besteht weiterhin ein großer Bedarf und es sei wichtig eine Einigung mit den anderen Gemeinden zu schaffen.

 

Frau Sagawe klärt über die Anmeldefristen auf. Im Oktober 2024 startet der Anmeldevorgang für die Einschulung 2025/26. Somit würde die Auflösung erst zur Einschulung 2026/27 greifen.

 

Herr Raloff berichtet, dass frühzeitig mit dem Schulrat Gespräche geführt worden seien und auf Probleme hingewiesen wurde. Bis der Vertrag gefunden wurde, dauerte es auch ein halbes Jahr. Formal sei es nun etwas zu spät für die Kündigung, jedoch sei dies die Voraussetzung für den folgenden Prozess. Es wird nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Die Schule ist an ihrem Standort bereits ausgereizt, dies geht zu Lasten der Gruppenräume und der Flexibilität. Die OGS hat 250 Kinder im Vollbetrieb. Eine doppelte Nutzung durch mobile Möbel sei nicht machbar.

 

Herr Klemp bittet darum den Vertrag so schnell wie möglich zu kündigen. Die Übergangszeit muss besprochen und gestaltet werden. Mit einem bestehenden Vertrag seien keine konstruktiven Gespräche möglich.

 

Herr Geffken wirft ein, dass es auch umgekehrt sein kann. Schüler gehen auf eine andere Schule, obwohl Neustadt in Holstein am nächsten wäre. Daher ist es wichtig, den Dialog mit den anderen Gemeinden zu führen.

 

Laut den Zahlen von Herrn Fenner seien es 12 Schüler/innen gewesen, die abgelehnt werden könnten im ersten Jahrgang 2024/25. Andersrum seien es ca. 10 Schüler/innen gewesen.

 

Herr Spieckermann erklärt, dass die Stadt diese Stellschraube selber in der Hand habe. Es wird Luft geschaffen, aber natürlich mit den anderen Gemeinden kommuniziert. Es sei Zeit für weitere Schritte.

 

Frau Spiegel merkt die Unentschlossenheit im Raum und unterbricht die Sitzung für 10 Minuten und verliest danach den Beschluss.

 


Beschluss:

Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Altenkrempe/Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein über die Aufnahme von Schülern werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig